Politik | 15.10.2024

Förderung von Balkonkraftwerken

Start am 15. Oktober

Brohltal. Die Verbandsgemeinde Brohltal unterstützt mit dem Förderprogramm „Förderung von privaten Balkonkraftwerken“ die Anschaffung und Installation von neuen Balkonkraftwerken für Privathaushalte. „Mit dem Förderprogramm möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, ihre Energiekosten zu reduzieren und gleichzeitig aktiv einen Teil zum Klimaschutz beizutragen“, erklären Bürgermeister Johannes Bell und Klimaschutzmanagerin Adrienne Gäb.

Wer kann dieFörderung beantragen?

Das Förderprogramm richtet sich an natürliche Personen, die Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern oder Wohnungen sind. Auch Mieter können die Förderung in Anspruch nehmen, sofern sie eine Einverständniserklärung des Vermieters vorlegen. Pro Haushalt kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden, wobei der Zuschuss pro Balkonkraftwerk 125 Euro beträgt. Insgesamt stehen 25.000 Euro im Rahmen des Förderprogramms zur Verfügung. Das Programm läuft bis zum 31.12.2025 oder bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Interessierte sollten regelmäßig die Website der Verbandsgemeinde besuchen, um zu prüfen, ob noch Fördergelder zur Verfügung stehen.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass nur Balkonkraftwerke gefördert werden können, die ab dem 15. Oktober 2024 gekauft wurden. Käufe vor diesem Datum sind nicht förderfähig.

So funktioniertdie Antragstellung

Das Antragsformular sowie die Förderrichtlinie können ab dem 15. Oktober 2024 online über die Website https://www.brohltal-verwaltung.de/bauen-wohnen-umwelt/klimaschutz/foerderprogramme/ heruntergeladen werden. Für die Beantragung sind folgende Nachweise erforderlich:

• eine Rechnung, aus der die Modul- und Wechselrichterleistung sowie das Kaufdatum hervorgehen

• eine Bestätigung der Registrierung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

• ein Foto des installierten Balkonkraftwerks •bei Mietern: Schriftliche Zustimmung des Vermieters

• bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zu erbringen

Förderbedingungen

Gefördert werden neue Balkonkraftwerke mit einer Modulleistung von maximal 2.000 Watt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt. Die geförderten Balkonkraftwerke müssen sachgemäß montiert und angeschlossen werden und den geltenden nationalen und internationalen Normen, wie z. B. der CE-Richtlinie, entsprechen.

Kontakt

Für Fragen rund um das Förderprogramm und die Antragstellung steht Ihnen Klimaschutzmanagerin Adrienne Gäb unter der Telefonnummer 02636/9740-719 oder per E-Mail unter adrienne.gaeb@brohltal.de gerne zur Verfügung. Finanzierung Das Förderprogramm „Förderung von privaten Balkonkraftwerken“ der Verbandsgemeinde Brohltal wird über das Kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz finanziert.

Pressemitteilung

Verbandsgemeinde Brohltal

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