Stadtwerke Sinzig: Wasserschutz in der Goldenen Meile
Für eine gute Lebensqualität
Sinzig. Trinkwasser ist Lebensmittel Nr. 1. Zum Glück bietet die Region reichlich davon und dies in bester Qualität. Doch es wird schnell vergessen, wie sensibel gutes Wasser ist. Wer im Urlaub erlebt hat, dass Leitungswasser vor dem Gebrauch erst abgekocht werden muss, der freut sich, wenn er zuhause nur den Hahn aufdrehen braucht, um fließendes, sauberes Trinkwasser zu erhalten. In Deutschland sind die Bürger an einen hohen Trinkwasserstandard gewöhnt. Heute wird es als Selbstverständlichkeit empfunden, jederzeit Wasser in Topqualität und im Überfluss zu haben.
Die Stadt Sinzig verfügt im Bereich der „Goldenen Meile“ über eines der bedeutendsten Wasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Hier stehen überaus große Mengen in sehr guter Qualität auch für die künftigen Generationen zur Verfügung.
Aus diesem Grund wird dieses Grundwasservorkommen landesweit als besonders schützenswert eingestuft. Vor Verunreinigungen ist das Grundwasser auf natürliche Weise weitgehend geschützt, aber auch die Schutzwirkung von Boden und Gestein hat ihre Grenzen. Deshalb werden Wasserschutzgebiete eingerichtet, um die Reinheit des Grundwassers für die bestehende und künftige öffentliche Trinkwasserversorgung zu sichern.
Bereits 1977 wurde zum Schutz der Brunnen der Stadt Sinzig ein solches Wasserschutzgebiet in der Goldenen Meile eingerichtet. Mit Ablauf der 30 - jährigen Befristung wurden in umfangreichen und jahrelangen Vorarbeiten hydrogeologische Gutachten erstellt, die sowohl den Herkunftsbereich des Wassers, als auch die Fließzeiten zu den vier Brunnen in der Sinziger „Niederau“ nachweisen. Im zweiten Schritt wurden die Fachbehörden und die Öffentlichkeit beteiligt, um so ein breites Spektrum an Wissen zu erhalten.
Aus den hierbei gewonnenen Erkenntnissen hat dann Ende 2011 die zuständige Obere Wasserbehörde die aktuelle Schutzgebietsverordnung erlassen.
Gute Wasserqualität auch für die Zukunft
Das Ergebnis der Untersuchungen lässt sich wie folgt zusammenfassen: Das Wasser ist von guter Qualität und damit ohne jegliche chemische Aufbereitung als Lebensmittel - auch für Babys - verwendbar. Die jährliche Grundwasserneubildung liegt weit über dem Bedarf. Das Schutzgebiet ist auf den derzeit absehbaren Trinkwasserbedarf von Sinzig und Bad Breisig mit einer jährlichen Förderung von zwei Mio. m³ ausgelegt. Aber: Das Trinkwasser ist durch die relativ dünnen Bodenschichten anfälliger für Gefahren von außen.
Denn die Gefahren, die in diesem Bereich zu einer Gewässerverunreinigung führen, können gravierende Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung haben und müssen somit ausgeschlossen werden. Deswegen gelten im gesamten Schutzgebiet besondere Ge- und Verbote. Hierbei werden die Regelungen umso strenger, je näher sich der Bereich an den Brunnen befindet.
Handlungen, die in größerer Entfernung noch ungefährlich und damit erlaubt sind, wie beispielsweise das Düngen von Ackerflächen mit Gülle, sind im unmittelbaren Umfeld der Brunnen verboten, da hier der natürliche Reinigungsprozess bei den kurzen Fließzeiten nicht ausreicht.
Die Besonderheiten der Nato-Rampe
Für das Wasserschutzgebiet in der Goldenen Meile besteht eine besondere Situation an der sogenannten „Nato-Rampe“. Durch die gute Verkehrsanbindung hat sich, trotz des seit den siebziger Jahren bestehenden Wasserschutzgebietes, im Laufe der Zeit eine Entwicklung ergeben, die nicht mehr mit dem Trinkwasserschutz vereinbar ist. Der Radweg entlang des Rheins, die Rheinwiesen, das Bootshaus und das Umfeld laden gerade in den Sommermonaten zum Verweilen ein. Leider ergeben sich durch diese Aufenthalte Gefahrenpotenziale, zum Beispiel durch das Abstellen von Kraftfahrzeugen und damit möglichen Tropfverlusten wie Öl oder Benzin.
In der Vergangenheit wurde hier wiederholt festgestellt, dass Reisebusse und Wohnmobilisten sogar illegal ihre Chemietoilette im Feld entleerten.
Ebenso führen auch größere Partys oder Zeltlager zu Verunreinigungen - und all dies in direkter Nachbarschaft der Sinziger Trinkwasser-Brunnen. Um jedoch das wichtigste Lebensmittel nachhaltig zu schützen, hat die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord als Obere Wasserbehörde entschieden, dass hier nunmehr verstärkt Schutzmaßnahmen greifen müssen. Hierbei wurde von einer Sperrung des Gebietes für die Öffentlichkeit mittels Schranken abgesehen, da man auf die Vernunft der Bevölkerung und Besucher vertraut. Jedoch gilt in der Wasserschutzzone ein absolutes Halteverbot. Auch das früher geduldete Zelten im größeren Umfang, Veranstaltungen im Freien usw. sind ohne Ausnahmegenehmigung nicht mehr gestattet.
Dabei ist es den Verantwortlichen bewusst, dass diese Maßnahmen gleichzeitig eine Einschränkung der Freizeitqualität für Bürger und Gäste in Sinzig darstellen. Jedoch ist dies mit sehr gutem Grund nachrangig gegenüber dem Schutz des Lebensmittels Nr. 1 zu sehen. Denn: Wer will schon Chemikalien oder gar Fäkalien in seinem Trinkwasser haben? Niemand!
Gemeinsam handeln für unser Trinkwasser
Aus diesem Grund bitten alle beteiligten Wasserbehörden um Verständnis, zumal Verstöße sogar empfindlich geahndet werden können.
Denn der Grundwasserschutz allgemein und besonders das Schutzgebiet sind wichtig - für jeden! Weitere Informationen gibt es unter: www.stadtwerke-sinzig.de
Pressemitteilung
Stadtwerke Sinzig
