Politik | 17.03.2015

Internationalen Bahnlärm-Kongress in Boppard

Gesetz gegen Bahnlärm gefordert

Bürgerinitiativen verabschieden Resolution an den Deutschen Bundestag

Der Workshop „Gesundheit und Recht“ war eine von drei angebotenen Diskussionsrunden zum Abschluss des Kongresses, bei denen die Teilnehmer Erfahrungen austauschen und Fragen an die Experten richten konnten. Pro Rheintal e. V.

Region. „Die Teilnehmer des Internationalen Bahnlärm-Kongresses 2015 in Boppard fordern den Deutschen Bundestag auf, den grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates für Gesundheit und Eigentum seiner von Verkehrslärm betroffenen Bürger durch eine gesetzliche Einführung von Lärmsanierungspflichten, auch für unverändert bestehende Verkehrsanlagen, noch in der 18. Legislaturperiode nachzukommen und dabei verkehrsübergreifend den Gesamtlärm an Straßen und Schienenwegen als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen. Ebenfalls mit einzubeziehen ist der Lärm von Flugzeugen. Weiterhin fordern die Initiativen den Deutschen Bundestag auf, die Bestandsschutz-einschränkende Definition von wesentlichen Änderungen auch auf funktionale Erweiterungen wie die Erhöhung der Zugfrequenzen, Erhöhung der Achslasten, Erhöhung der Geschwindigkeit, die Erhöhung der nächtlichen Zugfrequenzen und andere Lärm mehrende Maßnahmen auszudehnen.“ So der Wortlaut der kurzen, aber weitreichenden Resolution, welche die Initiativen beim Bahnlärm-Kongress in Boppard gemeinsam verfasst haben. Die Resolution fordert, aus der freiwilligen Lärmsanierung eine Pflicht zu machen und somit dem Bürger einen rechtlichen Anspruch darauf einzuräumen. Darüber hinaus sollen die unterschiedlichen Verkehrsarten (Straße, Schiene, Flugverkehr) nicht länger separat betrachtet werden, sondern - so wie sie auch von den Menschen wahrgenommen werden - als Gesamtlärmphänomen berücksichtigt werden. Damit endet dann auch die bisherige, rein haushaltsrechtlich motivierte Betrachtung, die Lärmschutz nur in dem Maße ermöglicht, wie der Bund Finanzmittel zur Verfügung stellt und die Bahn Zeit findet und willens ist, dieses Geld auch einzusetzen - was zurückblickend bisher nie gelungen ist.

Schutzansprüche auf möglichst niedrigem Niveau

„Dies wäre auch ein Ende für die ,Schönrechnerei‘ von Bahnlärm“, wie Pro-Rheintal-Sprecher Frank Gross betont. Beispielsweise wurde bisher unterstellt, dass es in der Zeit zwischen zwei Zügen nicht zu weiteren Lärmemissionen komme und somit eine entsprechende Erholung eintrete. Beides ist falsch, was ähnlich auch für die Straßen- und Fluglärmberechnung gilt, sagt Gross, denn der Stresshormonspiegel ändere sich nicht im Minutentakt und die angeblichen Ruhepausen würden durch weitere Lärmquellen und langsam abklingende Stresshormonspiegel gefüllt. “ Wie wenig die derzeitigen Lärmschutzvorschriften dem ursprünglichen und proklamierten Ziel entsprächen, kommt auch in den Bestandsschutzregelungen zum Ausdruck. Diese für die meisten Eisenbahnstrecken geltenden Regelungen besagen, dass Anwohner hier 11 dB(A) (4-facher Schalldruck und mehr als doppelt empfundene Lautstärke) mehr Lärm ertragen müssen und selbst darauf keinen Anspruch haben. Lediglich bei neu anzulegenden Strecken gelten die sogenannten Vorsorgewerte, die um 11 dB(A) niedriger liegen und auf die man auch einen gewissen Anspruch hat.

Um in diesen Genuss zu kommen, sieht die bisherige Regelung vor, dass Neubaumaßnahmen eine notwendige Voraussetzung sind, aus denen sich eine erkennbare wesentliche Änderung ableiten lässt. In der Regel trifft das zu für ein zusätzliches Gleis oder das Verlegen eines Gleises.

Lärmschutz nur fürs Ausland ?

Diese Regelung hat nicht nur verhindert, dass Bahnstrecken und Fahrzeuge saniert wurden und dementsprechend heute in einem miserablen Zustand sind, sondern blockiert auch weiterhin, dass bereits bei der Anschaffung von Fahrzeugen und beim Bau von Schienenwegen akustische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Das sei, so Gross, jedoch die Voraussetzung, um kostengünstigen und wirksamen Lärmschutz machen zu können. Gross verwies auf Prof. Markus Hecht, der auf dem Kongress anführte, dass man mit Lärmschutzvorrichtungen versehene Gleisbaumaschinen aus Deutschland nach Japan exportiere, während dieselben Maschinen in Deutschland von der Deutschen Bahn ohne Lärmschutz bestellt würden. Wenn, so Gross, als Beispiel der Rheinkorridor weiter ausgebaut und die Strecken am Mittelrhein weiter ertüchtigt werden, um noch mehr, noch längere, schwerere und damit lautere Züge aufzunehmen, sei das verkehrsmäßig gleichzusetzen mit dem Bau eines weiteren Gleises. Doch dafür gebe es bisher keine Vorsorgemaßnahmen, und das bedeute keinerlei Anspruch der Anwohner auf Lärmschutz.

Keine Erfolge in Sachen Gesundheitsstudie und Gesetz

Bund und Bahn wollen offenkundig auch weiterhin den Lärm „schönrechnen“ und mit allen Mitteln verhindern, dass eine Gesundheitsstudie kommt, die den grundrechtlichen Anspruch auf Lärmschutz unterstützen könnte. Auch die Bundesländer wollen die Gesundheitsstudie aus fiskalischen Gründen verhindern, weil sie befürchten, dass die Ergebnisse auch auf Straßen und Flugeinrichtungen angewandt werden könnten. Seit 2010 wurde diese Forderung von unabhängigen Bürgerinitiativen-Netzwerken wie Pro Rheintal und der IG BOHR erhoben und von Seiten der Länder stets mit der Begründung abgelehnt, dies würde den Prozess der Umrüstung nur verzögern. Im Widerspruch dazu erklären sich dann diese Länder mit einer Umrüstung bis 2020 einverstanden. „In dieser Zeit könnten problemlos drei bis vier epidemiologische Untersuchungen stattfinden“, sagt Gross. „Schon in der Vergangenheit ist der Erlass eines Verkehrslärmschutzgesetzes in zwei unterschiedlichen Legislaturperioden aus fiskalischen Gründen am Einspruch der Bundesländer gescheitert.

30.000 Tote durch Bahnlärm

Deutschland ist mit elf Todesfällen pro 1.000 Einwohner (so die Europäische Umweltagentur EEA, 2014) eines der stark umwelt-belasteten Länder auf der Erde. Für die Initiativen ist es daher unbegreiflich, wie Politiker angesichts der prognostizierten 75.000 Neuerkrankungen und 30.000 Toten durch Bahnlärm mit einem „weiter so“ über die Runden kommen wollen. Pro Rheintal stellt hier die dringende Forderung nach mehr Transparenz, damit die Legitimation des Gesetzgebers durch die Bürger nicht weiterhin gegen die Bürger eingesetzt wird.

Entsprechend sind nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Bundestagsabgeordneten aller Parteien jetzt aufgefordert, sich dieser Resolution anzuschließen und damit den Weg freizumachen für eine Lärmvorsorge und einen wirksamen Lärmschutz, der auch zum Segen für die Bahn würde, so Gross. Die Initiativen wollen darüber hinaus die Industrie anschreiben und sich auch von dort sowie von den Kirchen und anderen Organisationen Rückendeckung für die Resolution holen.

Die Resolution kann gezeichnet werden unter:

www.ibk2015.de oder www.pro-rheintal.de

Pressemitteilung Pro Rheintal e. V.

Der Workshop „Gesundheit und Recht“ war eine von drei angebotenen Diskussionsrunden zum Abschluss des Kongresses, bei denen die Teilnehmer Erfahrungen austauschen und Fragen an die Experten richten konnten. Foto: Pro Rheintal e. V.

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