Haftstrafe wegen Betruges
45-Jähriger muss sich vor Ahrweiler Schöffengericht verantworten
Brohl-Lützing. Die Betrugstat an sich, wegen der sich ein 45-jähriger Bonner vor dem Ahrweiler Schöffengericht zu verantworten hatte, ist nicht sonderlich spektakulär. Es sind eher die Umstände unter denen sie der Angeklagte begangen hat, die sie in einem besonderen Licht erscheinen lassen. Mit insgesamt 13 Eintragungen im Bundeszentralregister hat der Mann eine recht umfangreiche kriminelle Karriere hinter sich. Zuletzt hatte das Bonner Amtsgericht im Juni vergangenen Jahres wegen Betruges eine 15-monatige Haftstrafe gegen ihn verhängt. Das scheint den sechsfachen Vater allerdings kaum beeindruckt zu haben. Denn nur einen Tag später wurde er erneut tätig, indem er einem 61-jährigen Brohl-Lützinger ein Auto verkaufte, das es gar nicht gab. Dafür hatte er vom Käufer eine Anzahlung von insgesamt 6.750 Euro in bar kassiert. Wegen Betrugs wurde der Angeklagte nun erneut zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der aus den neuen Bundesländern stammende Kfz-Mechaniker und Schweißer war schon zu DDR-Zeiten wegen Diebstahls und anderer Delikte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Zum Zeitpunkt der aktuellen Tat, die der Angeklagte vor Gericht gestanden hat, stand der 45-Jährige unter zweifacher Bewährung. Der mittlerweile als Filialleiter einer Firma für Leihpersonal tätige Bonner hatte bei einem Geschäftstermin zufällig mitbekommen, dass ein Angestellter auf der Suche nach einem ganz bestimmten Fahrzeug war. Flugs hatte der Angeklagte angeboten, das Auto bei einem befreundeten Händler in Leipzig zu einem guten Preis zu besorgen. Der 61-Jährige schlug ein. In der Folge hatte der 45-Jährige eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent des Kaufpreises eingefordert. Was nicht kam, war das Auto. „Ich musste eh ins Gefängnis. Da habe ich vor Haftantritt meiner Familie noch Geld besorgen wollen“, erklärte der Angeklagte sein Handeln. Erst als die vom Bonner Amtsgericht ausgesprochene 15-monatige Haftstrafe wider Erwarten doch noch zur Bewährung ausgesetzt worden war, bemühte er sich um Wiedergutmachung des durch ihn verursachten Schadens. Tatsächlich hatte er bis auf 3.000 Euro die geleistete Anzahlung zurückgezahlt. Dann jedoch folgten nur noch Vertröstungen und schließlich eine Anzeige wegen Betruges. „Bewährungsstrafen haben Sie nicht davon gehalten, erneut Straftaten zu begehen. Um auf Sie einzuwirken, ist eine Haftstrafe daher unerlässlich. Auch kann in ihrem Fall keine günstige Sozialprognose gestellt werden“, begründete die Richterin das Urteil. LÜ
