Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz
Halteverbote zur Gewährleistung des Winterdienstes
Von Dezember 2015 bis Anfang April 2016
Cochem. Durch parkende Fahrzeuge ergeben sich für die Winterdienstfahrzeuge der Straßenmeisterei Sinzig immer wieder erhebliche Schwierigkeiten.
Daher wird für die kommenden Wintermonate von Dezember bis Anfang April nächsten Jahres in folgenden Bereichen der Ortsdurchfahrten ein eingeschränktes bzw. ein absolutes Halteverbot eingerichtet:
Kirchdaun, Scheidskopfstraße (K 39) von der Einmündung Kirchstraße bis Einmündung Brunnenstraße.
Heppingen, Schulstraße (L 80) von Einmündung Burgstraße bis Spielplatz.
Oeverich (L 79) von Einmündung L 80 bis Einmündung Josefstraße.
Esch, Dernauer Straße (K 35) von Haus-Nr. 15 bis Haus-Nr. 3.
Holzweiler, Vettelhovenerstraße (K34) von Schultheissgässchen bis Pützstraße.
Waldorf, von Einmündung L 87 bis Neustraße, Hausnummer 8.
Oberzissen, Mittelstraße (K 51) von der Einmündung K 50 bis Burgstraße.
Oberdürenbach, Hauptstraße (K 52) von Haus-Nr. 26 bis Haus-Nr. 35.
Die Regelung dient dazu, den Winterdienst und damit die Verkehrssicherheit auf dem klassifizierten Straßennetz zu gewährleisten.
Die Straßenmeisterei bittet daher alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um Beachtung.
Pressemitteilung der Verbands-
gemeindeverwaltung Bad Breisig
