Politik | 19.02.2013

Junge Philologen im Philologenverband Rheinland-Pfalz

Inklusion am Gymnasium: Elternwahlrecht - nicht nur theoretisch!

Kreis Ahrweiler. 25 Prozent aller Kinder mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“ werden nach Angaben des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums im Schuljahr 2012/13 an einer Regelschule unterrichtet und nicht an einer Förderschule. Das zeigt: Inklusion geschieht bereits jetzt. Der Anteil soll nun möglichst schnell auf 40 Prozent erhöht werden, und ab dem Schuljahr 2014/15 wird auch im Hinblick auf dieses Ziel das bedingungslose, individuelle Elternwahlrecht zwischen einem inklusiven Unterricht in einer „speziell ausgestatteten“ Regelschule (Schwerpunktschule) oder der Förderschule kommen. Mit dem Argument der Wahlfreiheit kann in der Demokratie immer gepunktet werden. Aber gibt es künftig wirklich noch die Wahl, oder setzen sich diejenigen durch, die Inklusion als Mittel missbrauchen, um das gegliederte Schulsystem zugunsten eines „längeren gemeinsamen Lernens“ für alle, also zugunsten der Gemeinschaftsschule, endlich abzuschaffen?

Förderschulen durch rückläufige Schülerzahlen in ihrer Existenz akut bedroht

Man bedenke: Aufgrund der kommenden Wahlfreiheit sind die derzeit noch bestehenden Förderschulen wegen zu erwartender rückläufiger Schülerzahlen in ihrer Existenz akut bedroht. Auch das Ministerium rechnet mit frei werdenden personellen Ressourcen an Förderschulen, die für die Inklusion eingesetzt werden sollen, es gibt aber keine Sicherungsgarantien für Förderschulstandorte. Wenn es aber nicht nur ein theoretisches Wahlrecht zwischen den 255 Schwerpunktschulen und den 138 Förderschulen geben soll, sondern auch eine praktische Wahlmöglichkeit, muss nicht in erster Linie das vorhandene Netz der Schwerpunktschulen weiter ausgebaut werden, sondern das Netz von Förderschulen erhalten bleiben. Damit diese als Ziel für jeden Interessierten erreichbar bleibt, fordert der Philologenverband: Inklusion ja, aber nicht ohne wohnortnahe Förderschule. Ministerin Ahnen hat recht, in der Regel darf dem Willen der Eltern mit behinderten Kindern vertraut werden, denn der basiert auf individuellen Alltagserfahrungen.

Förderschulen sollen zu Förder- und Beratungszentren werden

Viele Eltern sehen übrigens nicht das Gymnasium als optimales Ziel zum Wohle ihrer behinderten Kinder, sondern wie zum Beispiel der Binger Verein Pro Förderschule - ein Zusammenschluss von Eltern behinderter Kinder - die Förderschule. Die Förderschulen sollen zu Förder- und Beratungszentren werden. Wird nach einer Konkretisierung nachgefragt, was sich darunter vorzustellen sei, so sind die Auskünfte der ADD und des Ministeriums noch sehr allgemein; man hört oft, die Zusammenwirkung von Förder- und Schwerpunktschulen sei als Aufgabe vor Ort zu lösen. In der Praxis tauchen Lehrkräfte aus Förderschulen als Beratungspartner regelmäßig an den Schwerpunktschulen auf und geben ihren dort unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen wertvolle Hinweise, denn sie sind ja die Spezialisten für die individuellen Behinderungen der Kinder. Das Pendeln zwischen den unterschiedlichen Standorten der zu beratenden Schwerpunktschulen verhindert aber in der Regel einen intensiveren Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern, um deren Wohl es ja eigentlich geht. Die Gymnasien müssen im Hinblick auf ihren Bildungsauftrag - zum Abitur und zur Studierfähigkeit zu führen - effektiv arbeiten können. Das kann nur nach dem Leistungsprinzip erfolgen; es geht nicht in einem zieldifferenten Unterricht, in dem einerseits die Hochbegabten gefördert, andererseits Kinder mit mehrfachen Verhaltens- und Lernstörungen sozial und emotional betreut werden sollen. Schülerinnen und Schüler mit solchen Handicaps überfordern die meisten Lehrkräfte unter den gegebenen realen Bedingungen: Insbesondere an den Gymnasien gibt es die größten Klassen mit bis zu 30 Schülern und die heterogensten Lerngruppen. An Schwerpunktschulen, die oft wenig vorbereitet zu ihrer neuen Aufgabe gekommen sind, wird deutlich, dass Lehrkräftefortbildungen zum Thema Inklusion kein Förderschulstudium ersetzen können. Schülerinnen und Schülern mit den oben genannten Handicaps werden am Gymnasium auch selbst überfordert, denn sie erleiden in der Realität leider immer wieder Zurücksetzungen, die als Niederlage empfunden werden. Die Inklusion körperlich beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher mit entsprechenden geistigen Fähigkeiten und Begabungen ist am Gymnasium hingegen in der Regel völlig unproblematisch, wenn die entsprechenden personellen und materiellen Ressourcen vorhanden sind. Eine Herausforderung für die Zukunft der Inklusion ist die Entwicklung eines effektiven Konzeptes zur Gestaltung der Kooperation zwischen Förderschul- und Regelschullehrkräften. Ein erster Kontakt - auch mit Kindern und Eltern - könnte eine gemeinsam durchgeführte Schullaufbahnberatung sein, die primär den Menschen als Individuum und sekundär die Behinderung berücksichtigt.

Pressemeldung der

Jungen Philologen im Philologenverband Rheinland-Pfalz

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