Allgemeine Berichte | 21.07.2015

Pfarrgemeinderatswahlen der Pfarreiengemeinschaft „Breisiger Land“

Kandidatinnen und Kandidaten gesucht

Am 7./8. November

Bad Breisig. Unter dem Leitwort „Mitverantwortung zählt!“ werden am 7./8. November in den katholischen Pfarrgemeinden des Bistums Trier die Pfarrgemeinderäte neu gewählt - so natürlich auch in den Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft „Breisiger Land“.

Die Mehrheit der Pfarrgemeinderatsmitglieder wird von den Gemeindemitgliedern demokratisch gewählt. Durch Direktwahl haben sie so die Möglichkeit, den Kurs ihrer Gemeinde in den kommenden vier Jahren mitzubestimmen. Zu einer demokratischen Wahl gehört es aber auch, dass sich Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen. Bei den PGR-Wahlen gilt: Wer wahlberechtigt ist, darf Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Auch sich selbst!

Pfarrgemeinderäte koordinieren die ehrenamtlichen Aufgaben in ihren Pfarrgemeinden. Sie beraten mit dem Pfarrer zusammen die Gestaltung und die Zukunft der Seelsorge. Der Pfarrgemeinderat fasst Beschlüsse zu Fragen der Pfarrei betreffend oder führt Veranstaltungen durch. Pfarrgemeinderäte fördern die Zusammenarbeit der Gemeinden und gestalten das pfarrliche Leben. Dafür braucht es ein gutes Team.

Die Herausforderung der kommenden Pfarrgemeinderatswahl ist es, kompetente und motivierte Ehrenamtliche zu finden, die bereit sind, das Leben der eigenen Pfarrei fruchtbar zu gestalten und gleichzeitig in der Pfarreiengemeinschaft „Breisiger Land“ Kräfte zu bündeln und neue Ideen zu entwickeln.

Die Tätigkeit der gewählten Mitglieder im Pfarrgemeinderat ist ehrenamtlich und wird nicht bezahlt. In den Pfarrgemeinderat kann gewählt werden, wer wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt ist, wer katholisch ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und in der Pfarrei seinen Hauptwohnsitz hat. Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrei haben, sind dann wahlberechtigt, wenn sie am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarrgemeinderat kandidieren und die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Sie haben nachzuweisen, dass sie aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei ausgetragen worden sind.

Interessenten und Interessentinnen sollten einfach im Pfarrbüro anrufen oder sich bei den jeweiligen Mitgliedern des bisherigen Pfarrgemeinderates melden. Weiterhin kann man den Kandidatenvorschlag mit einen Vordruck, der in der jeweiligen Kirche ihrer Pfarrei ausliegt, verwenden. Die ausgefüllten Vordrucke können in die, in der Kirche stehenden Kandidatenbox eingeworfen werden oder im Pfarrbüro abgeben. Für Fragen stehen einem selbstverständlich die bisherigen Mitglieder der Pfarrgemeinderäte der jeweiligen Pfarreien gerne zur Verfügung.

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