Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler klären auf
Mehr Geld für ehrenamtliche Betreuer
Kreis Ahrweiler. Positives hat sich dank des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes für ehrenamtliche Betreuer seit dem 1. August dieses Jahres getan. Für diese Personengruppe wurde die ehrenamtliche Aufwandspauschale von bisher 323 Euro auf jetzt 399 Euro angehoben. Auf diese Gesetzesänderung weisen jetzt die beiden Betreuungsvereine der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – hin. Ralph Seeger vom SKFM: „Die neue Bestimmung gilt für alle gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer, egal ob sie als Angehörige oder aus sozialem Engagement heraus tätig sind. Ab sofort kann der Betrag von 399 Euro als pauschale Erstattung für notwendige Aufwendungen beim Betreuungsgericht beantragt werden.“ Verfügt der Betreute über kein Geld, wird die Aufwandspauschale von der Staatskasse übernommen. Dieser Antrag kann frühestens nach einem Jahr ab Beginn einer Betreuung gestellt werden. Allerdings, so Marion Eisler vom Diakonischen Werk, muss die Steuerpflicht in diesem Zusammenhang beachtet werden: „Doch besteht ein Steuerfreibetrag, der Anfang dieses Jahres zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts gesetzlich auf jetzt 2.400 Euro erhöht wurde. Damit könnte ein Betreuer insgesamt bis zu sechs Betreuungen ehrenamtlich führen, ohne Steuern zahlen zu müssen.“ Bei Fragen stehen die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler gerne zur Verfügung: SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Tel. (0 26 41) 20 12 78 und Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk, Tel. (0 26 41) 32 83.
