DGB veröffentlicht Zahlen zu Minijobs im Kreis Ahrweiler
„Mindestlohn stärkt Kaufkraft“
Kreis Ahrweiler. „Die Minijobs sind uns Gewerkschaftern ja grundsätzlich ein Ärgernis, da sie langfristig nur Nachteile für die in ihnen Beschäftigten bringen. Wenn aber dann im Landkreis Ahrweiler von knapp 13.000 Minijobs mehr als zwei Drittel unterhalb des von uns geforderten Mindestlohn liegen, dann ist noch einmal mehr als deutlich, wer die Verlierer sind“, so empört sich Gabi Weber, DGB-Regionsvorsitzende, bei einem genaueren Blick auf die Zahlen. Für fast 9.000 Minijobber im Landkreis Ahrweiler heißt das, dass sie weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde erhalten und das, ohne die Absicherung durch die Sozialsysteme zu haben.
Für die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Kreis sieht es so aus, dass von etwa 30.000 Beschäftigte etwas mehr als 6000 mit weniger als 6,50 Euro netto für die Stunde nach Hause gehen. Im Schnitt verdienen sie 4,93 Euro netto die Stunde. „Auch dies ist ein Skandal“, so die Gewerkschafterin, denn es ist bei solchen Beschäftigungsverhältnissen klar, dass wenig in die Sozialversicherungssysteme eingezahlt wird.
Das bedeutet für die Beschäftigten, dass sie aufstockende Hilfe beantragen müssen, wenn sie längerfristig krank werden und das Krankengeld unter der Grundsicherung liegt. Bezüglich der Altersvorsorge ist von dauerhaftem Bezug aufstockender Leistungen auszugehen, da in einem solchen Beschäftigungsverhältnis keine Rente erwirtschaftet werden kann, die zum Leben reicht.
„Und das kann nicht sein: Wir müssen durch anständige Löhne auch dafür sorgen, dass es Einnahmen in die Sozialversicherungssysteme gibt, um Krankheit und Alter weiterhin gemeinsam solidarisch zu finanzieren und abzusichern.“ Diese Position vertritt die DGB-Regionsvorsitzende deutlich und fordert vor diesem Hintergrund den flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro.
Ein weiterer Effekt des gezahlten Mindestlohns im Landkreis Ahrweiler wäre eine Kaufkrafterhöhung von mehr als 31 Millionen Euro im Jahr allein in diesem Landkreis, wie die Untersuchung belegt, die die Mitgliedsgewerkschaften des DGB verdi und NGG vor kurzem veröffentlichten. Dies würde auch eine Stärkung der Binnenkonjunktur bedeuten, die der ganzen Region zugute käme und auch Einnahmen in die kommunalen Kassen brächte, die die Handlungsfähigkeit der Kommunen erhöhen würde. Es ist der Gewerkschafterin unverständlich, dass bei so vielen positiven Auswirkungen des Mindestlohns er nicht schon längst wie in Frankreich verankert ist, wo er zurzeit bei 9,50 Euro liegt.
Pressemitteilung des
DGB Region Koblenz
