Staatssekretärin Beate Reich informiert zur Vorsorgevollmacht
„Nicht warten, sondern tätig werden!“
Kreis Ahrweiler. Viele Menschen denken, es sei für sie noch nicht notwendig, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Sie fühlen sich fit und glauben, Vorsorge sei nur etwas für Ältere. „Ich kann dies sehr gut nachvollziehen. Wer setzt sich schon gerne mit dieser Thematik auseinander. Dabei ist es wichtig, rechtzeitig die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Denn beispielsweise ein Verkehrsunfall mit schweren Schädelverletzungen, ein Gehirnschlag mit anschließender Bewusstlosigkeit oder ein Herzinfarkt können von jetzt auf gleich dazu führen, dass man nicht mehr selbstverantwortlich handeln kann“, mahnt Staatssekretärin Beate Reich. Tritt ein solcher Fall ein, muss eine andere Person die anstehenden Entscheidungen treffen. Viele unterliegen dabei dem Irrtum, dass die Personen in ihrem familiären Umfeld dies einfach tun können. „Weder die Ehepartnerin oder -partner noch die Kinder oder andere nahe Angehörige sind gesetzliche Vertreter, und sie gelten auch nicht automatisch als bevollmächtigt. Es kann somit zu einem Stillstand kommen, der erhebliche Auswirkungen haben kann. Man kann keine Bankgeschäfte tätigen, keine Abrechnungen etwa für den Krankenhausaufenthalt bezahlen und keine Versicherungsfragen klären. All das bleibt unerledigt, bis vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer eingesetzt wird, der aber möglicherweise gar nicht weiß, welche Entscheidung die oder der Betroffene in einer bestimmten Situation getroffen hätte. Deswegen ist eine Vorsorgevollmacht sehr sinnvoll“, erläutert Reich. Mit der Vorsorgevollmacht kann man in Zeiten, in denen man selbst noch voll handlungsfähig ist, eine andere Person bevollmächtigen, für sich tätig zu werden. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten sind vielzählig, beispielsweise kann die Vollmacht nur für bestimmte Aufgabenkreise erstellt werden oder es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
„Ich kann den Bürgerinnen und Bürgern nur raten, nicht zu warten, sondern tätig zu werden und sich mit den Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen“, so Beate Reich.
Informationen
Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht kann der Broschüre des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz „Wer hilft mir, wenn …“ und der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Betreuungsrecht“ entnommen werden. Beide Broschüren stehen auf den Homepages der Ministerien zum Download bereit.
Pressemitteilung
Staatssekretärin Beate Reich
Ministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
