Termine | 13.02.2016

Vortrag der KVHS

Patientenrechte

am Dienstag, 15. März

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Medizinischen Behandlungsfehler können zu dramatischen Änderungen im Lebensalltag führen. Aber es gibt rechtliche Mittel, die zumindest finanzielle Nachteile ausgleichen. Ein Vortrag der Kreis-Volkshochschule Ahrweiler (KVHS) am Dienstag, 15. März, 19.30 Uhr in Bad Neuenahr-Ahrweiler, geht der Frage nach, was man unter einer ärztlichen Fehlbehandlung versteht und wie man ein Schmerzensgeld erfolgreich durchsetzen kann. Anmeldungen zu der Abendveranstaltung nimmt die KVHS-Geschäftsstelle unter Tel. (0 26 41) 91 23 39 0 entgegen (Email: kvhsahrweiler@aol.com).

Pressemitteilung der

KVHS Ahrweiler

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