Verkehrsregelung in der Oberdorfstraße (L 82) erhitzt die Gemüter der Niederzissener Bürger
Pro und contra Ampelanlage im Oberdorf
Niederzissen. Als die Oberdorfstraße (L 82) in Niederzissen nach äußerst aufwändigen, vom Land Rheinland Pfalz finanzierten und realisierten Straßenbauarbeiten vor einigen Jahren ihrer Bestimmung übergeben worden war, ahnte noch niemand, dass dieses kleine Stückchen Landstraße einmal die Gemüter der Bürger in und um Niederzissen herum derart erhitzen würde, wie dies augenblicklich der Fall zu sein scheint.
Im September 2013 wurde im Rahmen einer Ratssitzung von der in Koblenz ansässigen Firma Vertec das Ergebnis einer im Ortskern durchgeführten Verkehrsuntersuchung vorgestellt. Präsentiert wurden drei Planfälle mit Einbahnstraßenregelung: Ein großer Ring über Brohltal-, Kapellen-, Mittel und Horstraße, eine kleinere Variante über Mittel- und Horststraße sowie ein Einbahnstraßenverkehr im Bereich Oberdorf- und Zehnthofstraße, Hinter den Zäunen, Espelsweg und Im Joch. Obwohl auch die Brohltalstraße mit täglich bis zu 10 000 Fahrzeugen belastet ist, stand die enge Oberdorfstraße im Mittelpunkt der anschließenden Diskussionen. Ein Anwohner, der in der Mitte der Oberdorfstraße wohnt, forderte, dass die überfahrbaren Seitenbereiche (Schrammborde) nicht mehr befahren werden dürften, da dies eine Gefahr für Leib und Leben der Anwohner darstelle. Das Baukonzept des Landesbetriebs Mobilität -LBM- sieht jedoch vor, dass jeweils einer der Verkehrsteilnehmer auf dem Schrammbord anhalten muss, um den Begegnungsverkehr passieren zu lassen. Offensichtlich hielten sich jedoch nicht alle Autofahrer an diese Vorgabe. Eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Wehr über die Gemeindestraßen Zehnthofstraße, Hinter den Zäunen, Espelsweg und Im Joch wurde in der Verkehrsuntersuchung nicht befürwortet. „Eine Einbahnstraße ist in diesem Fall keine empfehlenswerte Lösung“, so ein Vertreter der Firma Vertec, die auch eine Verkehrsberuhigung per Ampel nicht begrüßte, weil vor dem rund 200 Meter langen Einbahnstraßenbereich mit „relativ langen Sperrzeiten“ zu rechnen sei und die Konsequenzen in Form von Verkehrsverlagerungen in andere Straßen nicht nachzuweisen seien. Außerdem werde nach einer Wartezeit an der Ampel anschließend häufig schneller gefahren.
Einbahnstraße als „Feldversuch“
Dennoch wurde am 23.04.2014 nach einer verkehrspolizeilichen Anordnung durch die Verbandsgemeinde Brohltal im Rahmen eines auf ein Jahr begrenzten Feldversuches ein ampelgesteuerter Einbahnverkehr eingerichtet.
Einen Monat später (22.05.2014) legte eine Anwohnerin der Oberdorfstraße bei der Ordnungsverwaltung der Verbandsgemeinde Brohltal Einspruch gegen diesen so genannten „Feldversuch“ ein. In ihrem Schreiben, welches der Redaktion im Original vorliegt, heißt es u.a.: „Schon nach wenigen Tagen hat sich herausgestellt, dass diese Maßnahme völlig überflüssig und unsinnig ist. Der eigentliche Grund, die Sicherheit von Fußgängern, wird gründlich verfehlt. Wie nicht anders zu erwarten, fahren Fahrzeuge, die vor der Ampel warten müssen, mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch die Oberdorfstraße, da sie davon ausgehen, dass es keinen Gegenverkehr gibt. Dass hierdurch die wenigen Fußgänger auf der Straße wesentlich mehr gefährdet sind, als bisher, liegt auf der Hand. Das Schlimmste sind für mich als Anwohnerin jedoch die seitdem unerträglichen und unzumutbaren Belästigungen durch die vor der Ampel wartenden Fahrzeuge. Diese stehen direkt vor meinem Wohnzimmerfenster. Ein Öffnen des Fensters ist unmöglich, auch ein Aufenthalt in meinem Hofraum oder auf der Terrasse ist nicht mehr möglich. Die Autoabgase ziehen jedoch nicht nur dorthin, sondern durch das ganze Haus. Hinzu kommen Lärmbelästigungen in kaum zu beschreibender Größenordnung. Fahrzeuge bremsen, bzw. geben Gas beim Anfahren und die wenigen Fahrzeugführer, die den Motor ausschalten, verursachen beim Start erneut Abgas- und Lärmbelästigungen. Außerdem haben viele Fahrzeugführer insbesondere in der warmen Jahreszeit ihr Autofenster geöffnet und lassen ihr Radio übermäßig laut laufen. Weiterhin entstehen durch die Ampel und die damit verbundene Fahrtrichtungsvorgabe um den Lindenbaum herum mehrmals am Tag sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger Verkehrssituationen, die für alle Beteiligten unzumutbar sind. Zum Teil extrem lange Staus bis weit in die Horststraße hinein, die kurz vor der Einmündung in die Oberdorfstraße einen Engpass aufweist, wo ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist, sind an der Tagesordnung. Ich beobachte ständig, wie Fahrzeuge bei roter Ampel einen Umweg über die Zehnthofstraße, Hinter den Zäunen, Espelsweg und Im Joch in Kauf nehmen, um weiter nach Wehr zu fahren. Dadurch ist eine weitere Gefährdung der Menschen, die an diesen Straßen wohnen, ebenfalls gegeben. Ich zeige dies bewusst auf, da es hier nicht nur um meine Interessen geht, obwohl meine Lebensqualität durch die Ampelmaßnahme und die dadurch entstehenden Folgen erheblich eingeschränkt ist. Ich beantrage hiermit, den Versuch mit der Ampel sofort abzubrechen und den bisherigen Zustand wieder herzustellen. Ich wohne jetzt schon 80 Jahre an dieser Straße und es ist noch nie zu Unfällen gekommen. Diese sind jedoch durch die Ampelregelung vorprogrammiert.“ Die Einschätzung der Anwohnerin wird von den Anwohnern geteilt, die im unmittelbaren Bereich der beiden Ampeln gleichermaßen betroffen sind. Darüber hinaus empfinden es die Bewohner der zu Einbahnstraßen deklarierten Oberen Mühlengasse sowie Espelsweg als eine Zumutung, größere Umwege in Kauf nehmen zu müssen, während die Bewohner der mittleren Oberdorfstraße ihre Ein- und Ausfahrten trotz Ampelregelung in beide Richtungen ungehindert nutzen dürfen.
Nachdem dieser Widerspruch und auch ein entsprechendes Schreiben an Landrat Dr. Pföhler erfolglos blieben, wurde am 21. Januar 2015 die Bürgerinitiative: „Weg mit der Ampel“ gegründet. Dies wiederum geschah, weil der Gemeinderat von Niederzissen in seiner Sitzung am 2. Februar 2015 über den Fortbestand oder den Abbau der Ampel entscheiden sollte.
Nach einer äußerst kontroversen Debatte zwischen Ampelbefürwortern und Ampelgegnern, die sich aus den Reihen des Gemeinderates und der über 100 Besucher der öffentlichen Sitzung rekrutierten, sowie dem Austausch von Argumenten und den Feststellungen durch Verkehrssachverständige, sprach der Gemeinderat sich mit dem knappen Ergebnis von 11 zu 10 Stimmen für die Beibehaltung der Ampelanlage aus. Zuvor war ein Antrag der SPD-Fraktion auf offene Abstimmung mit dem gleichen Ergebnis abgelehnt worden. Der Hinweis der Ampelgegner, dass zwei, bzw. drei Ratsmitglieder, bei denen es sich um Anwohner der Oberdorfstraße handelte, nicht hätten mitstimmen dürfen, da hier im Sinne der Gemeindeordnung „Sonderinteressen“ vorlagen, wurde mit der Bemerkung abgewiesen, man habe dies rechtlich geprüft, da der Beschluss des Gemeinderates lediglich „empfehlenden Charakter“ habe und keine Entscheidung darstelle. Sonderinteressen könnten nur bei Entscheidungen geltend gemacht werden.
Dies wiederum rief zahlreiche Ampelgegner auf den Plan, die ihren Unmut in vielen Protestschreiben an die Verbandsgemeinde, den Landesbetrieb Mobilität (LBM), die zuständige Polizeibehörde und auch in diversen Leserbriefen in der regionalen Presse mit Nachdruck deutlich machten. Von dieser Form der freien Meinungsäußerung machten auch Befürworter der Ampelanlage Gebrauch. Diese stellten erneut den schmalen Randstreifen (Schrammbord) in den Vordergrund, der für die vermeintlichen Fußgänger in der Oberdorfstraße dann eine Gefahr darstelle, wenn die Straße von beiden Seiten -also ohne Ampelregelung- befahren werde.
Jetzt soll die Dorflinde fallen?
Nachdem -laut Aussage eines Zuhörers- in der letzten Gemeinderatssitzung beiläufig die Absicht des LBM bekannt gegeben worden war, die über 100 Jahre alte Dorflinde für einen reibungslosen LKW-Verkehr zu opfern, erhitzten sich nicht nur die Gemüter der Ampelgegner, sondern auch zahlreicher Dorfbewohner, die weder in einer dauerhaften Ampelregelung noch im radikalen Entfernen eines Niederzissener Wahrzeichens die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu erkennen vermögen. Bei den Ampelgegnern herrscht nicht zuletzt die Meinung vor, dass außer Anliegern kein LKW durch das Oberdorf fahren müsse. Im Gespräch mit „Blick aktuell“ unterstrichen sie unisono: „Wenn das Land (LBM) hier eine entsprechende Regelung, die für jeden LKW-Fahrer durchaus zumutbar ist, herbei führen würde, wäre die ganze Aufregung um die Ampelanlage und somit zwangsläufig auch um die alte Linde aus der Welt geschaffen!“
Während Ortsbürgermeister Rolf Hans die Frage nach seiner Einschätzung der aktuellen Sachlage mit der Begründung ablehnte: „Wir werden dieses Thema in unserer Gemeinderatssitzung am 14. Dezember ausführlich behandeln und ich möchte deshalb nicht zu einem laufenden Verfahren Stellung nehmen“, sagte der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Brohltal, Johannes Bell: „Zunächst muss entschieden werden, wie die Verkehrsführung an der Linde geregelt wird und anschließend muss die Ortspolizeibehörde die Entscheidung über den Dauerbetrieb der Ampel in Abstimmung mit den entsprechenden Behörden treffen!“
