Politik | 28.03.2014

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz flächendeckend mit Bereitschaftsdienstzentralen versorgt

Öffnungszeiten landesweit angepasst

Mainz. Rheinland-Pfalz ist zum 1. April 2014 flächendeckend mit Bereitschaftsdienstzentralen (BDZ) versorgt. 47 von 48 BDZ sind schon unter dem Dach der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) organisiert. Diese BDZ sind über die einheitliche Telefonnummer 116117 erreichbar. Die Kern-Öffnungszeiten werden landesweit angepasst.

Umstrukturierung des Bereitschaftsdienstes kurz vor Abschluss

Der organisierte ärztliche Bereitschaftsdienst drohte – besonders in den ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz – ohne eine flächendeckende Patientenversorgung durch Bereitschaftsdienstzentralen kurzfristig zu einem Problem zu werden. „Oberstes Ziel war daher, flächendeckend in Rheinland-Pfalz Bereitschaftsdienstzentralen einzurichten und zu betreiben, um vor allem den Patienten in ländlichen Gebieten auch zukünftig eine adäquate ärztliche Versorgung außerhalb der Öffnungszeiten der Praxen bieten zu können“, erläutert die Vorsitzende der KV RLP, Dr. Sigrid Ultes-Kaiser. „Dazu haben wir die BDZ im Land in die Trägerschaft der KV RLP überführt oder neu gegründet.“ 47 der 48 BDZ in Rheinland-Pfalz befinden sich mittlerweile in der Trägerschaft der KV RLP. Weiterführende Informationen gibt es auf der Website der KV RLP: http://www.kv-rlp.de/748963.

Einheitliche Telefonnummer 116117 (ohne Vorwahl)

Alle in der Trägerschaft der KV RLP befindliche BDZ sind ab 1. April 2014 über die einheitliche Telefonnummer 116117 (ohne Vorwahl) zu erreichen. Ein Telefoncomputer erkennt die Vorwahl und verbindet automatisch mit der für den Aufenthaltsort zuständigen BDZ. Bei Anrufen von Mobilfunkgeräten werden Anrufer an eine Telefonzentrale durchgestellt, die an die zuständige BDZ vermitteln kann. Das Suchen nach der Telefonnummer und Adresse des jeweils zuständigen Bereitschaftsdienstarztes ist somit während der Kernöffnungszeiten der BDZ nicht mehr erforderlich. Alle Anrufe an die 116117 (ohne Vorwahl) sind kostenlos.

Kernöffnungszeiten aller BDZ

Ab 1. April 2014 gelten für fast alle Bereitschaftsdienstzentralen die gleichen Kern-Öffnungszeiten (Ausnahmen: Bad Bergzabern und Kandel sowie Adenau und Hermeskeil). Kern-Öffnungszeiten der BDZ in Rheinland-Pfalz ab 1. April 2014: Mittwoch, 14 Uhr bis Donnerstag, 7 Uhr, Freitag, 16 Uhr bis Montag, 7 Uhr. An Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18 Uhr, bis zum Folgetag, 7 Uhr. An Tagen, an denen BDZ nicht geöffnet haben, wird der Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten wie bisher über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes.

Ganzwöchige Öffnung größerer BDZ

Einige größere BDZ decken den Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten mit erweiterten Öffnungszeiten ganzwöchig ab. In den entsprechenden Bereitschaftsdienstregionen gibt es keinen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte in ihren Praxen mehr. Erweiterte Öffnungszeiten größerer BDZ in Rheinland-Pfalz ab 1. April 2014: Montag, 19 Uhr bis Dienstag, 7 Uhr, Dienstag, 19 Uhr bis Mittwoch, 7 Uhr, Donnerstag, 19 Uhr bis Freitag, 7 Uhr. Die aktuellen Öffnungszeiten sowie die Adressen aller BDZ können immer der Bereitschaftsdienstsuche im Arztfinder auf der Website der KV RLP entnommen werden: www.kv-rlp.de/260557.

Zentraler Anlaufpunkt außerhalb der Praxisöffnungszeiten

Eine BDZ ist ein zentraler Anlaufpunkt für Patienten außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen. In BDZ finden Patienten qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zur Behandlung ihrer Erkrankung. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede Bereitschaftsdienstzentrale im Land aufsuchen. Falls nötig, werden auch Hausbesuche angeboten. Diese werden von der für den jeweiligen Aufenthaltsort zuständigen BDZ organisiert. Je nach Betrieb muss sowohl in ei-ner BDZ als auch bei Hausbesuchen mit Wartezeiten gerechnet werden.

Im Notfall immer 112

Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist.

Pressemitteilung der

Kassenärztlichen Vereinigung

Rheinland-Pfalz

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