Allgemeine Berichte | 09.08.2013

ADD informiert

Sammlungsverbot

Tierhilfswerk Austria verpflichtet sich zur Unterlassung von Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz

Sammlungsverbot

Trier/Rheinland-Pfalz. Der Verein Tierhilfswerk Austria mit Sitz in Wien hat sich im Rahmen einer sammlungsrechtlichen Überprüfung der landesweit für das Sammlungsrecht zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verpflichtet, keine Spendensammlungen sowie Fördermitglieder-Werbemaßnahmen zugunsten des Vereins in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Der Verein wird sicherstellen, dass alle Vertragspartner und Beauftragte Sammlungen in Rheinland-Pfalz unterlassen. Sollten dennoch in Rheinland-Pfalz Sammlungen oder Werbemaßnahmen zur Neuwerbung von Fördermitgliedern, zum Beispiel an Informationsständen, erfolgen oder Förderbeiträge von rheinland-pfälzischen Spendern eingezogen werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.

Pressemitteilung der Aufsichts-

und Dienstleistungsdirektion

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