Politik | 07.03.2014

57-Jährige misshandelte seine Adoptivtochter mehr als zwölf Jahre lang

Sexueller Missbrauch in insgesamt 105 Fällen

Landgericht Koblenz verurteilte Vater zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe

Sexueller Missbrauch in insgesamt 105 Fällen

KOBLENZ. Über mehr als zwölf Jahre hat ein Vater aus der Verbandsgemeinde Adenau seine damals minderjährige Adoptivtochter sexuell missbraucht. Wegen sexuellen Missbrauchs in insgesamt 105 Fällen hat das Landgericht Koblenz den 57-Jährigen jetzt zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte stammt ursprünglich aus Baden-Württemberg und zog mit seiner Familie Ende der achtziger Jahre an die Ahr. Neben vier leiblichen Kindern hat er die aus erster Ehe seiner Frau stammende Tochter adoptiert. Zum Hintergrund der Taten führte die Staatsanwaltschaft aus, dass der Angeklagte und dessen Familie der Glaubensgemeinschaft freier Christen angehöre. Zu deren Grundprinzipien zähle der Respekt der Kinder vor Erwachsenen und insbesondere den Eltern. Diesen Respekt habe der 57-Jährige regelmäßig mit Gewalt eingefordert, indem er neben den Kindern auch seine Ehefrau geschlagen habe. So seien die Taten meist in Verbindung mit Züchtigungshandlungen verübt worden. Das Martyrium des Opfers begann im Sommer 1994. Damals haben der Angeklagte und die damals Siebenjährige gemeinsam im Ehebett gelegen. Zunächst hat der Stiefvater sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen, bevor er sich auch dem Mädchen genähert, sie unsittlich berührt und gezwungen hat, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. In der Folge ist es nahezu täglich, mindestens jedoch einmal pro Woche zu sexuellen Übergriffen gekommen. Meist habe das Kind sich ausziehen und sich vor ihm hinknien müssen, bevor der Vater sie nicht selten mit einer Gerte gezüchtigt habe und zudringlich geworden sei. Aus Angst vor den Wutausbrüchen ihres Stiefvaters habe das Mädchen die Torturen über sich ergehen lassen. Einige der Taten haben sich in einer Zweitwohnung in Bad Godesberg ereignet. „Es ist wahr und es tut mir unsagbar leid“, sagte der Angeklagte, der den Lebensunterhalt für seine Familie als Gastwirt, Paketbote, Taxifahrer und schließlich als Inhaber einer kleinen Spedition verdiente. Was er getan habe, sei schlimm für die Kinder gewesen. Während die jüngsten „am wenigsten abbekommen“ hätten, habe die heute 27-jährige als älteste am meisten darunter leiden müssen. Das Opfer selbst schilderte den jahrelangen Missbrauch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. 25 der ursprünglich 132 Taten hat das Gericht eingestellt beziehungsweise einen Freispruch erteilt. Sie stellten nach einer Gesetzesänderung keinen Verbrechenstatbestand mehr dar und seien daher verjährt. Darüber hinaus hat der Angeklagte ein Schuldanerkenntnis abgelegt. Demnach verpflichtet er sich zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 20000 Euro.

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