Allgemeine Berichte | 20.09.2014

Verbraucherzentralen führen Umfrage zu Werbeanrufen durch

Unerwünscht angerufen?

Region. Geldanlagen, Wunderpillen, Gewinnspielteilnahmen oder auch Stromverträge: Noch immer beschweren sich viele Verbraucher über unerwünschte Werbeanrufe. Dabei sind im Herbst vergangenen Jahres die Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verschärft worden. „Telefonwerbung ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers vollkommen rechtswidrig“, erklärt Christian Gollner, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Einwilligung muss schon vor dem Anruf vorliegen, eine Einholung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig. Die Anrufer werden immer dreister und geben sich laut dem Experten als Anwälte, Mitarbeiter von Behörden oder sogar einer Verbraucherzentrale aus.

Die Verbraucherzentralen wollen herausfinden, welches Ausmaß die Belästigungen am Telefon derzeit hat und führen deshalb eine bundesweite Umfrageaktion durch. Betroffene können im Internet unter www.vz-rlp.de/telefonwerbung-umfrage ihre Erfahrungen mit den unerwünschten Anrufen melden. Die Ergebnisse werden anonymisiert erfasst, bundesweit ausgewertet und veröffentlicht.

Pressemitteilung der

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz e.V.

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