Politik | 24.06.2013

Kreisverwaltung Ahrweiler

Unwetter-Opfer sind Nachbarn in Not

Spenden erbeten - AWB gibt Tipps zur Abfallentsorgung

Kreis Ahrweiler. Landrat Dr. Jürgen Pföhler ruft zu Spenden für den kreisweiten Hilfsfonds „Nachbar in Not“ auf, die den betroffenen Menschen des Unwetters vom 20. Juni im Kreis Ahrweiler zugute kommen. Unterdessen bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) mehrere Entsorgungsmöglichkeiten an für Abfälle, die durch Wasserschäden während des Unwetters entstanden sind.

Zu den Hilfsgeldern: Bislang stehen 50.000 Euro an Soforthilfe bereit. Der Landrat hat 35.000 Euro aus dem „Nachbar in Not“-Fonds freigegeben, die Kreissparkasse Ahrweiler hat weitere 15.000 Euro zugesagt. Über die Verteilung der Mittel wird in Absprache mit den Bürgermeistern der betroffenen Kommunen entschieden.

Die Spenden stehen ohne einen Cent Abzug für Notfälle zur Verfügung. Da alle Zahlungen für „Nachbar in Not“ für gemeinnützige Zwecke gespendet werden, können Spendenquittungen ausgestellt werden. Das Konto der Aktion lautet: Kreissparkasse Ahrweiler, Konto Nr. 810 200, BLZ 577 513 10. Infos bei der Kreisverwaltung: Tel. (0 26 41) 9 75 -5 00, E-Mail an nachbar-in-not@aw-online.de.

Drei Entsorgungswege für Wasserschäden-Abfälle

Der AWB nennt drei Entsorgungswege, die für Wasserschäden-Abfälle beim Unwetter entstanden sind und die bis auf Weiteres gelten. In allen drei Fällen gilt: Belastete Hölzer (etwa Holzzäune und Gartenhäuser), Dämmwolle, Elektroschrott und schadstoffhaltige Abfälle dürfen nicht mit dem restlichen Abfall vermischt werden. Diese Abfälle werden beim Abfallwirtschaftszentrum „Auf dem Scheid“ in Niederzissen getrennt angenommen.

Erstens: Die Anlieferung auf den drei Entsorgungsanlagen des AWB ist kostenlos möglich: Wertstoffzentrum in Remagen-Kripp (Ringofenstraße) Abfallfallwirtschaftszentrum „Auf dem Scheid“ in Niederzissen Umladestation in Leimbach bei Adenau.

Bei der Anlieferung von Sperrmüll und Elektroschrott mit Wasserschaden ist ausnahmsweise kein Wertscheck erforderlich. Schadstoffbelastete Abfälle wie Farben, Lacke oder Altöl können nur beim Abfallwirtschaftszentrum Niederzissen abgegeben werden.

Zweitens: Für den Transport der Abfälle kann auch ein Containerdienst beauftragt werden. Bei Anlieferung der Container in Niederzissen werden keine Entsorgungskosten fällig, sodass nur die Transportkosten für den Container entstehen. Dies sollte zuvor mit dem jeweiligen Containerdienst abgesprochen werden.

Drittens: An mehreren Standorten wurden Großcontainer für Sperrmüll aufgestellt, die die Betroffenen selbst befüllen können. Auch hier gilt: Belastete Hölzer, Dämmwolle, Elektroschrott und schadstoffhaltige Abfälle dürfen nicht eingeworfen werden. Die Standorte der Container können wechseln und sollten telefonisch beim AWB erfragt werden.

Weitere Informationen

Für Fragen und Standortinformationen der Sperrmüllcontainer steht die AWB-Abfallberatung zur Verfügung unter Tel. (0 26 41) 9 75 -4 44 oder 9 75 -2 22 sowie per E-Mail awb@aw-online.de.

Pressemitteilung

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