Politik | 24.01.2014

Vortrag im FrauenForum Kreis Ahrweiler e.V.

„Was mein ist, ist auch dein“

Einen historischen Rückblick in die Gesetzeslage der vergangenen Jahrhunderte zeigte die Fachanwältin für Familien- und Erbrecht Frau Hermann-Lersch.privat

Ahrweiler. Im Rahmen eines Vortrages in der Reihe „FrauenForum am Freitag“ zeigte die Referentin Hermann-Lersch, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, anhand eines historischen Rückblicks in die Gesetzeslage der vergangenen Jahrhunderte, dass es bis zur Verabschiedung des Grundgesetzes mit seinem Gleichheitsartikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und der Verabschiedung des Gleichheitsgesetzes im Jahre 1957 für Frauen keine Rechte auf eigenes Eigentum, Vermögen oder Selbstbestimmung gegeben hat.

Neues Gesetz seit 1976

Erst ab 1957 gehörte das Vermögen der Frau bei Verheiratung nicht mehr automatisch dem Ehemann oder stand unter dessen Verwaltung und Nutznießung. Auch wurde für den Fall einer Scheidung das in der Ehe hinzuerworbene Vermögen hälftig auch der Frau zugeordnet. Erst mit der Reform des Familienrechts von 1976 wurden die nach dem Gleichberechtigungsgesetz von 1957 übrig gebliebenen, direkt an das Geschlecht anknüpfenden Vorschriften beseitigt. Die noch immer anzutreffende Meinung, dass Vermögen von Eheleuten diesen automatisch gemeinsam gehört, wurde anhand von konkreten Beispielen widerlegt. In der anschließenden lebhaften Diskussion wurde die geltende Rechtslage erläutert.

Pressemitteilung

FrauenForum Kreis Ahrweiler e.V.

Einen historischen Rückblick in die Gesetzeslage der vergangenen Jahrhunderte zeigte die Fachanwältin für Familien- und Erbrecht Frau Hermann-Lersch.Foto: privat

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