Politik | 27.10.2014

Landkreis und Stadt Neuwied unterhalten eine gemeinsame Adoptionsstelle

Adoptionsakten werden 60 Jahre lang aufbewahrt

2013 wurden insgesamt fünf Adoptionen abgeschlossen

Kreis Neuwied. Im Landkreis Neuwied wurden 2013 insgesamt fünf Adoptionen abgeschlossen. Davon drei Stiefkind-Adoptionen und zwei Fremdadoptionen. Ein Adoptionsverfahren wurde abgebrochen. Im Landkreis einschließlich der Stadt Neuwied werden Adoptionen durch die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle von Kreisjugendamt und Stadtjugendamt bearbeitet. Dies teilt der 1. Kreisbeigeordnete und Jugendamtsdezernent Achim Hallerbach mit. Die Adoptionsvermittlungsstelle ist beim Kreisjugendamt angesiedelt.

Laut Statistischem Landesamt sind 2013 in Rheinland-Pfalz 171 Kinder und Jugendliche adoptiert wurden. In 114 Fällen wurde so genannte Stiefkind oder Verwandtenadoptionen durchgeführt. Familienfremde Paare oder Personen adoptierten 57 Minderjährige.

Die für Adoptionen beim Kreisjugendamt zuständige Mitarbeiterin Ursula Ecker erläutert das Verfahren: „Werden Kinder aus dem Ausland adoptiert erfolgt die Vermittlung in der Regel durch freie Träger der Jugendhilfe, die eine Zulassung zur Vermittlung von Kindern aus dem Ausland haben. In diesen Fällen erfolgt die Adoption nicht zwingend in Deutschland, sondern ist zum Teil bereits im Ausland vollzogen worden. Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle ist für die Anfertigung der Entwicklungsberichte des bereits adoptierten Kindes in das jeweilige Heimatland zuständig.“

Teilweise müssen in der Folge Berichte bis zur Volljährigkeit erstellt werden. Eine fachliche Einbindung der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes erfolgt von Amts wegen, wenn beim Familiengericht mit Sitz am OLG Koblenz eine so genannte schwache Adoption in eine starke Adoption nach deutschem Recht umgewandelt wird. Bei einer starken Adoption ist das Kind vollständig aus seiner Herkunftsfamilie herausgelöst, mit allen Rechten und Pflichten den neuen Adoptiveltern zugeordnet. Sämtliche vorherige Rechtsbeziehungen zu leiblichen Eltern, Großeltern und Verwandten gehen verloren. Bei einer schwachen Adoption bleiben Rechtsbeziehungen zur Herkunftsfamilie bestehen wie etwa Erbrecht oder Unterhaltspflichten zu den leiblichen Eltern und deren Verwandten.

Der gerichtliche Umwandlungsausspruch bewirkt auch, dass sich die Adoptionswirkungen nach deutschem Recht richten. Dies ist unter anderem für die deutsche Staatsbürgerschaft des adoptierten Kindes notwendig.

Zahlreiche Initiativbewerbungen von adoptionswilligen und bereits überprüften Bewerbern erreichen die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle aus ganz Deutschland. Bei einer anstehenden Vermittlung eines Kindes finden primär Bewerber aus der Stadt bzw. dem Landkreis Neuwied Berücksichtigung. In 2013 wurden vier Bewerberüberprüfungen abgeschlossen. Ein Überprüfungsverfahren kann sich über einen Zeitraum von etwa drei bis fünf Monaten erstrecken.

Wie die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle, Ursula Ecker und Bernd Gross, weiter berichteten, spielt in der täglichen Arbeit zunehmend die sog. Wurzelsuche eine Rolle. Dabei wenden sich adoptierte Erwachsene an die Adoptionsvermittlungsstelle und bitten um Hilfestellung bei der Klärung ihrer Herkunft. Die Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle betonen, dass diese Aufgabe eine zeitlich länger andauernde Recherche erfordert und sich darüber hinaus im emotionalen Erleben der Beteiligten sehr anspruchsvoll gestaltet.

„Insbesondere sind die abgebenden Mütter oftmals emotional tief berührt, werden sie doch an ihre unter Umständen verdrängte damalige Lebenslage erinnert bzw. wollen in ihrer gegenwärtigen Lebenssituation, mit neuer Familie, keine Preisgabe ihrer Identität. Ein hohes Maß an Achtsamkeit, behutsame Gestaltung der Kontaktanbahnung, ggf. mit Begleitung, Empathie und Einfühlungsvermögen für unterschiedliche Sichtweisen sind von den Fachkräften gefordert“, unterstreicht Achim Hallerbach die Sensibilität des Themas.

„Adoptionsakten sind 60 Jahre, gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, aufzubewahren. Ab dem 16. Lebensjahr besteht auf Antrag des adoptierten Kindes ein Akteneinsichtsrecht. Aus der Praxiserfahrung der Fachkräfte erkundigen sich sowohl Adoptierte im mittleren Lebensalter als auch jüngere Volljährige nach ihren persönlichen Wurzeln“, ergänzt Bernd Groß abschließend.Pressemitteilung

der Kreisverwaltung Neuwied

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