Politik | 23.02.2014

Kreisveterinäramt informiert vorsorglich über die Viruserkrankung

Afrikanische Schweinepest hat mittlerweile Europa erreicht

Kreis NR. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Neuwied informiert vorsorglich über die sich derzeit vermutlich von Ost nach West verbreitende Afrikanische Schweinepest. Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine Viruserkrankung und hoch ansteckende und tödlich verlaufende Krankheit, die gleichermaßen Hausschweine und Schwarzwild befällt. Sie trat erstmals 1921 im ostafrikanischen Staat Kenia auf und wurde vermutlich 2007 über Georgien nach Weißrussland eingeschleppt. Am 22. Januar wurde ASP bei zwei Wildschweinen in Litauen und am 13. Februar bei einem toten Wildschwein in Polen nachgewiesen, d.h. dass die ASP Europa erreicht hat. Sie wird durch direkte und indirekte Kontakte und Aufnahme von kontaminiertem Futtermittel übertragen. Besonderheit der ASP ist die Übertragung durch Zecken. Sie ähnelt in Symptomen und Verlauf der Europäischen Schweinepest und ist für den Menschen ungefährlich. Die Inkubationszeit, also der Zeitraum zwischen Infektion und dem Auftreten der ersten Symptome, beträgt bei dieser Viruserkrankung zwei bis 14 Tage. Infizierte Tiere scheiden das Virus mit Exkreten und Sekreten (Speichel, Nasensekret etc.) aus. Beim Schwein können drei unterschiedliche Verläufe der Erkrankung vorkommen: perakute Form: sehr schneller Verlauf, hohes Fieber, Apathie, Blaufärbung der Haut, Hustenanfälle, Blutungen aus Maul und After, Todeseintritt innerhalb von 48 Stunden, Mortalität bei nahezu 100 Prozent. Akute Form: extrem hohes Fieber (42°C) über bis zu vier Tagen, teilweise trotz Fieber unauffälliges Allgemeinbefinden, nach circa einer Woche Blaufärbung (Cyanose) der Haut sowie Husten, Atemnot, blutiger Durchfall und Erbrechen. Punktförmige Blutungen auf den serösen Schleimhäuten, in den Nieren und Lymphknoten, Milzschwellungen, Lungenödeme und Wasseransammlungen in Brustraum und Herzbeutel. Plötzlicher Tod des Tieres, Mortalität 90 Prozent. Chronische Form: Keine charakteristischen Merkmale, häufig Verwechslung mit anderen Schweinekrankheiten (z.B. Schweinerotlauf). Häufig Gelenkentzündungen, Aborte, Geburt lebensschwacher Ferkel. Geringe Mortalitätsrate. ASP ist mit Medikamenten nicht behandelbar. Es gibt auch keine Impfstoffe, um einer ASP-Infektion vorzubeugen. Daher ist es besonders wichtig, dass ASP-freie Gebiete seuchenfrei bleiben, indem eine Seucheneinschleppung vermieden wird. Das Virus kann zum einen über infizierte Tiere, aber auch durch infizierte Produkte und Gegenstände verbreitet werden. Ein weiteres Einschleppungsrisiko stellen Lebensmittel dar. Beispiele hierfür sind Rohwursterzeugnisse aus dem Fleisch erkrankter Tiere, wie zum Beispiel Schinken oder Salami. In diesen Produkten enthaltene Viruspartikel sind noch bis zu sechs Monate nach Fertigung ansteckungsfähig. Auch unbehandelte Jagdtrophäen, Jagdutensilien und Jagdkleidung (Messer, Stiefel, Hosen, Jacken, ect.), die in Kontakt mit Blut oder den tierischen Exkrementen und Sekreten von infizierten Tieren gekommen sind, sind potenzielle Überträger der Krankheitserreger und müssen daher entsprechend gereinigt und desinfiziert werden. Die Jägerschaft sollte dahin gehend erhöhte Aufmerksamkeit zeigen, da man dem erlegten Tier nicht unbedingt ansehen kann, ob es Virusträger ist. Eine sehr wichtige Rolle spielen die Biosicherheitsmaßnahmen in Schweine haltenden Betrieben. Dazu gehören Verbot des Stallzutritts von betriebsfremden Personen sowie im Verdachts- und Erkrankungsfall die zwingende Einhaltung Quarantäne- und Desinfektionsmaßnahmen von Stallungen und Fahrzeugen. Bei einem Ausbruch kommt es zu drastischen Handelsrestriktionen, was wiederum erhebliche wirtschaftliche Einbußen zur Folge hat. Die Einfuhr von Schweinen, Rohwursterzeugnissen und Jagdtrophäen aus Ländern mit bereits bekannten Fällen der Afrikanischen Schweinepest bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. Alle Seuchenbekämpfungs- und -tilgungsmaßnahmen beruhen auf klassischen Seuchenbekämpfungsmethoden, einschließlich der Betriebsüberwachung, der Untersuchung und Nachverfolgung von Ansteckungs- und Ausbreitungswegen, sowie der Keulung der Tiere in befallenen Betrieben. Über den Link http://tsis.fli.bund.de gelangt man auf das ab sofort für die Öffentlichkeit freigeschaltete TierSeuchenInformationsSystem (TSIS), ein für jedermann zugängliches Internet-Angebot mit Angaben zu anzeigepflichtigen Tierseuchen.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Neuwied

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