Politik | 05.12.2014

Vorsichtsmaßnahmen gegen die Geflügelpest

Appell an Geflügelhalter

Region. Europaweit ist es zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest gekommen. Die Geflügelpest ist mit schweren Krankheitssymptomen verbunden und hoch-ansteckend. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner und Puten, aber auch anderes Geflügel (wie Wachteln, Tauben, Fasane, Perlhühner, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus, Gänse, Enten und Wildvögel) kann erkranken. Als mögliche Einschleppungsquelle in Geflügelbestände gelten vor allem Wildvögel (insbesondere wild lebendes Wassergeflügel). Die Verschleppung aus einem bereits infizierten Bestand erfolgt oft durch Personen oder verschmutzte Gerätschaften wie Transportboxen, Fahrzeuge etc.

Alle Geflügelhalter - privat oder gewerblich - werden vorbeugend zur Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen aufgerufen und um einen verantwortungsvollen Umgang gebeten: Geflügel sollte nach Möglichkeit in den nächsten Wochen vorsorglich so gehalten werden, dass ein Kontakt zu Wildvögeln vermieden wird. Für jeden Freilandgeflügelhalter besteht die Pflicht (Geflügelpest-Verordnung), Geflügel nur an Stellen zu füttern, an die Wildvögel keinen Zugang haben; Geflügel nicht mit Wasser zu tränken, das für Wildvögel zugänglich ist; Futter, Streu und Gerätschaften vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Jeder Geflügelhalter hat die Pflicht, gehäufte Todesfälle bzw. unklare Krankheitsfälle oder einen erheblichen Einbruch der Legeleistung durch rasche Untersuchung auf Geflügelpest abklären zu lassen; ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel zu führen, (einschließlich Nennung des Transporteurs und Empfängers); Aufzeichnungen über verendete Tiere/ Werktag zu machen (bei Beständen über 100 Tiere); Aufzeichnungen über die Legeleistung/ Werktag zu machen (bei Beständen über 1.000 Tiere); Ställe nur mit sauberem Schuhwerk (Plastiküberzieher) und Schutzkleidung betreten. Hobbyhalter sollten bei Kauf oder Tausch von Rassegeflügel mit Züchterkollegen besonders auf Gesundheitszustand und Herkunft achten.

Für alle Geflügelhalter unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere besteht die gesetzliche Pflicht, ihren Bestand beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Das gilt für Hühner, Puten, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln und Laufvögel wie Strauße, Nandus oder Emus. Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Jeder Verdacht muss unverzüglich beim Veterinäramt angezeigt werden. Infos unter Tel.: (0 26 31) 80 34 20.

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