Allgemeine Berichte | 31.01.2016

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Austauschpflicht für Heizkessel

Kreis Neuwied. Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, dürfen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr betrieben werden. Das gilt zumindest für Heizöl- und Erdgasheizungen mit sogenanntem Konstanttemperaturkessel. Aufgrund der durchgängig hohen Kesseltemperatur haben diese einstigen Standardkessel einen hohen Energieverbrauch und einen schlechten Wirkungsgrad. In der Praxis sind diese aber nur noch selten zu finden. Eine Austauschpflicht besteht nicht bei Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln sowie alten Küchenherden. Wer seit 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt, ist ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen, sollte aber prüfen, ob sich ein Austausch dennoch rentiert.

Für die Heizungsmodernisierung können Fördermittel bei der KfW oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn die gesetzliche Austauschpflicht besteht. Daher lohnt es sich, frühzeitig zu planen und unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Unabhängig vom Kesselalter müssen bisher völlig ungedämmte und zugängliche Verteilleitungen für Heizung und Warmwasser im unbeheizten Bereich gedämmt werden. Die Mindestdicke der Dämmung ist abhängig vom Innendurchmesser der Rohre. Bei gängigen Leitungen mit einem Innendurchmesser von 22 bis 35 Millimetern muss die Dämmschicht 30 Millimeter dick sein, bei einer Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von 0,035 W/(m*K). Das ist auch wirtschaftlich empfehlenswert.

Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei einem individuellen Beratungsgespräch dabei, energiesparende Maßnahmen am Haus zu planen und Sanierungspflichten zu identifizieren.

Kostenlose Beratungsgespräche

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 17. Februar von 13.45 bis 16.45 Uhr; in Bad Hönningen im Rathaus am 2. März von 8.15 bis 12 Uhr; in Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 25. Februar von 15 bis 18 Uhr; in Neuwied in der Kreisverwaltung am 10. Februar von 14 bis 17.45 Uhr; in Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 11. Februar von 15 bis 18 Uhr; in Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 18. Februar von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter Tel. (08 00) 6 07 56 00 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr. VZ-RLP

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