Allgemeine Berichte | 03.10.2015

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Brandrisiko Wärmedämmung?

Teil 9 der neuen 10-teiligen Serie „Spricht was gegen Wärmedämmung?“

Region. Manche Menschen behaupten, dass ein Wärmedämmverbundsystem mit Polystyrol die Risiken für die Bewohner im Brandfall deutlich erhöht. Die meisten Brände entstehen innerhalb des Hauses, am häufigsten durch defekte elektrische Geräte, Fehler in der Elektroinstallation oder durch Kerzen und Zigaretten. Bei typischen Brandverläufen fangen Mobiliar und Inneneinrichtung als erstes Feuer. Nach zehn bis fünfzehn Minuten verpuffen die Brandgase und zerstören die Fenster, als Brandfackel breitet sich das Feuer durch die Sauerstoffzufuhr nach oben über die Fenster in weitere Etagen aus. Die Brandausbreitung erfolgt auf diese Art, egal ob die Fassade gedämmt ist oder nicht. Das Polystyrol im Wärmedämmverbundsystem kann anfangen mit zu brennen; das dauert jedoch in der Regel zwanzig bis dreißig Minuten. Entscheidend bei jedem Gebäudebrand ist, dass die Bewohner aufgrund der Rauchgasentwicklung möglichst schnell das Haus verlassen. Eine brennende Wärmedämmung ist in erster Linie eine besondere Herausforderung für die Feuerwehr. Eine nicht brennbare aber teurere Alternative sind Mineralfaserplatten.

Umlaufende Brandriegel

Um die Risiken im Falle Brandes weiter zu minimieren und die Brandausbreitung zu erschweren, können umlaufende Brandriegel aus nicht brennbarem Dämmmaterial eingebaut werden. Für Gebäude mit besonderen Brandschutzanforderungen werden zusätzliche Brandriegel verpflichtend eingeführt. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind Brandriegel in der Regel nicht vorgeschrieben. Weitere Details erläutern gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Aktuelle Sprechstunden

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 21. Oktober von 13:45 bis 16:45 Uhr. In Bad Hönningen im Rathaus am 4. November von 8:15 bis 12 Uhr. In Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 22. Oktober von 15 bis 18 Uhr. In Neuwied in der Kreisverwaltung am 28. Oktober von 14 bis 17:45 Uhr. In Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 12. November von 15 bis 18 Uhr. In Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 15. Oktober von 15 bis 18 Uhr. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter Tel. (08 00) 6 07 56 00 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.

Pressemitteilung der

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz e.V.

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