Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Ein Thermostatventil ist kein Wasserhahn
Neuwied. Wenn es kalt ist, wird das Thermostatventil am Heizkörper oft auf die höchste Stufe gestellt, in der Hoffnung, den kalten Raum damit am schnellsten warm zu bekommen. Steht das Ventil auf Stufe drei, wird der Raum jedoch genauso schnell warm wie auf Stufe fünf. Der wesentliche Unterschied: Sind etwa 20 Grad Raumtemperatur erreicht, schließt das Ventil automatisch, wenn es auf Stufe drei steht. Bei Stufe fünf läuft der Heizkörper jedoch weiter, der Raum wird viel zu warm.
Mit der Einstellung der Stufe wird also eine Wunschtemperatur ausgewählt, die erreicht werden soll. Die wichtigste Funktion des Thermostatventils ist es, ohne ständiges Nachjustieren des Nutzers die Raumtemperatur etwa konstant zu halten. Im Ventilkopf befindet sich eine Ausdehnungsmasse, häufig eine Flüssigkeit oder ein Gas. Steht der Regler auf Stufe drei, liegt die Zieltemperatur normalerweise bei etwa 20 Grad. Ist es im Raum kälter, zieht sich die Ausdehnungsmasse zusammen und bewirkt eine Öffnung des Ventils. Ist es im Raum wärmer, dehnt sich die Masse aus - und das Ventil schließt.
Daher kann es auch bei aufgedrehtem Ventil vorkommen, dass der Heizkörper zeitweise kalt ist. Noch bequemer sind sogenannte programmierbare Thermostatventile: Mit ihrer Hilfe lassen sich für verschiedene Tageszeiten unterschiedliche Temperaturen einstellen. Funkthermostate lassen sich mittlerweile auch übers Internet und entsprechende Apps fernsteuern. Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Beratung in den Stützpunkten ist persönlich, individuell und anbieterunabhängig.
Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: in Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 2. Dezember von 13.45 bis 16.45 Uhr, in Bad Hönningen im Rathaus am 2. Dezember von 8.15 bis 12 Uhr, in Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 26. November von 15 bis 18 Uhr, in Neuwied in der Kreisverwaltung am 9. Dezember von 14 bis 17.45 Uhr, in Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 10. Dezember von 15 bis 18 Uhr, in Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 17. Dezember von 15 bis 18 Uhr. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter (08 00) 6 07 56 00 (kostenlos), montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und von 14 bis 17 Uhr.
