Politik | 10.05.2013

Kreisverwaltung Neuwied appelliert

Elektroschrott nicht an fahrende Händler abgeben

Die Illegale Kühlschrankentsorgung ist strafbar

Fahrender Schrottsammler ohne Qualifikation und Problembewusstsein: Die Abfälle wurden ordnungswidrig aus einem bereitgestellten Sperrmüllhaufen entnommen. Abtransport und Verladung scharfkantiger Geräteteile erfolgten in kurzer Hose und Badeschlappen. Auf die vorgeschriebene Kennzeichnung des Fahrzeuges und auf Transportsicherungen wurde „verzichtet.“ Diese Sachlage führte zu einer Anzeige. Privat

Kreis Neuwied. Aus aktuellem Anlass appelliert die Kreisverwaltung Neuwied, Elektroaltgeräte nicht an fremde fahrende Händler abzugeben. „Der richtige Weg: Geräte entweder per Entsorgungsscheck zur kostenlosen Abholung anmelden oder selbst zum Wertstoffhof bringen“, appelliert der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach. Immer wieder werden solche Abfälle ansonsten ausgeschlachtet und landen schließlich unkontrolliert als wilde Ablagerungen im Straßengraben oder im Wald. Das Ziel, so Hallerbach, sei in vielen Fällen also nicht etwa die ordnungsgemäße Verwertung, sondern vielmehr die Verwertung der enthaltenen Metallteile, die dann dem vermeintlichen Entsorger gute Einnahmen bescheren. Dies schadet dann dem Bürger im Kreis Neuwied zweimal. Erstens wird die Natur verschandelt und zweitens fehlen die Einnahmen im Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft und können somit nicht dabei helfen, die Abfallgebühren stabil zu halten. Elektroaltgeräte enthalten neben wertvollen Rohstoffen auch umweltgefährdende Schadstoffe wie zum Beispiel PCB (polychlorierte Diphenyle) und FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe). Gerade bei Kühlgeräten führt das Ausschlachten von Motor und Kompressor unmittelbar zur Freisetzung klimaschädlicher FCKWs aus dem Kühlmittelkreislauf. In einem solchen Fall macht sich derjenige, der sein Altgerät dem fahrenden Händler übergeben hat, mitschuldig an einem ernsten Umweltvergehen. Die Abfallwirtschaft des Kreises Neuwied appelliert daher an die Bürger, Elektronikschrott und Altgeräte ausschließlich dem Landkreis zu überlassen. Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Rechtsprechung ist der Besitzer von Elektroaltgeräten auch für eine ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Deshalb muss der Bürger dafür Gewähr tragen, dass zum Beispiel der Kühlschrank oder der alte Fernseher nicht von derartigen „fliegenden Schrotthändlern“ mitgenommen wird. „Das Entsorgungsschecksysteååm des Landkreises Neuwied ist eine bequeme Möglichkeit, Elektroaltgeräte der ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Alle 14 Tage wird in diesem Rahmen die kostenlose Abholung bei jedem Haushalt angeboten, sofern die Geräte per Entsorgungsscheck rechtzeitig angemeldet wurden. Auch die Abgabe an den Wertstoffhöfen ist gratis,“ erläutert der zuständige Abfalldezernent Achim Hallerbach das serviceorientierte Neuwieder System. Dass es funktioniert, zeigen die vorliegenden Zahlen: „Wir haben bereits im Jahr 2012 die Zielvorgaben des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) für die Erfassung von Elektroaltgeräten mit 10,88 kg pro Einwohnen mehr als erreicht“, so Hallerbach weiter. Die Verwertungserlöse aus der Elektroschrott- und Metallsammlung fließen vollständig in die Abfallgebührenkalkulation des Kreises ein und entlasten so die Gebührenzahler im Landkreis Neuwied. Entsorgungsschecks für die Anmeldung der Abfälle befinden sich am Abfuhrkalender. Ersatzschecks liegen bei allen Verbandsgemeinden, den Bürgerbüros von Stadt und Kreisverwaltung Neuwied sowie bei den Wertstoffhöfen zur Abholung aus. Unter www.abfall-nr.de finden sich weitere Informationen wie Adressen und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und ein Abfall-ABC. Außerdem können Abfälle dort auch per Online-Formular einfach zur Abholung angemeldet werden. Nähere Informationen unter Tel. (0 26 31) 80 3- 30 8, Bürgertelefon Abfallwirtschaft, Landkreis Neuwied.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Neuwied

Fahrender Schrottsammler ohne Qualifikation und Problembewusstsein: Die Abfälle wurden ordnungswidrig aus einem bereitgestellten Sperrmüllhaufen entnommen. Abtransport und Verladung scharfkantiger Geräteteile erfolgten in kurzer Hose und Badeschlappen. Auf die vorgeschriebene Kennzeichnung des Fahrzeuges und auf Transportsicherungen wurde „verzichtet.“ Diese Sachlage führte zu einer Anzeige.Foto: Privat

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