Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Energielabel für die Heizung
Neue Vorgaben für die Effizienz neuer Heizkessel
Neuwied. Seit dem 26. September gelten neue Vorgaben für die Effizienz neuer Heizkessel. Die EU hat für Öl- und Gasheizungen, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke strengere Regelungen erlassen. Auch für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher gelten die neuen Anforderungen. Mit den neuen Mindestanforderungen dürfen beispielsweise keine Niedertemperaturkessel mehr neu in den Handel kommen. Damit wird die effiziente Brennwerttechnik zum Standard. Ausnahmen gibt es unter bestimmten Bedingungen nur für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen, die einen gemeinsamen Schornstein nutzen.
EU-Energielabel
Heizungen, Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher müssen ab Ende September zudem ein EU-Energielabel tragen, ähnlich wie Verbraucher es schon von Kühlschränken kennen. Die EU hat dazu je nach Art der Heizung und der Warmwasserbereitung 13 verschiedene Energielabels mit Skalen von A+++ bis G, A++ bis G oder A bis G entwickelt. Fraglich ist, ob es für Verbraucher damit übersichtlicher wird. Zudem bewerten die Labels nur die Effizienz der Heizgeräte. Ob zum Beispiel die Größe bzw. Leistung der Heizung auch zum Gebäude passt oder die Dachausrichtung für eine Solaranlage geeignet ist, wird bei der Bewertung auf dem Energielabel nicht berücksichtigt. Auch über die Betriebskosten gibt das Energielabel keine Auskunft. So kann beispielsweise aufgrund der hohen Strompreise eine mit A++ bewertete Wärmepumpe je nach Planung und Ausführung zu höheren Heizkosten führen als eine Gas-Brennwertheizung mit Effizienzklasse A. Das Energielabel beantwortet nicht die wichtigsten Fragen, die sich Hausbesitzer vor dem Kauf einer neuen Heizung stellen.
Für die Auswahl einer neuen Heizungsanlage sollten sich Hausbesitzer deshalb von unabhängiger Seite umfassend beraten lassen. Eine individuelle Beratung erhalten Ratsuchende im persönlichen Gespräch mit Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung.
Sprechstunden
Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt:
In Asbach: in der Verbandsgemeindeverwaltung am Mittwoch, 18. November von 13.45 bis 16:45 Uhr.
In Bad Hönningen: im Rathaus am Mittwoch, 2. Dezember von 8.15 bis 12 Uhr.
In Dierdorf: in der Verbandsgemeindeverwaltung am Donnerstag, 26. November von 15 bis 18 Uhr.
In Neuwied: in der Kreisverwaltung am Mittwoch, 25. November von 14 bis 17.45 Uhr.
In Puderbach: in der Verbandsgemeindeverwaltung am Donnerstag, 10. Dezember von 15 bis 18 Uhr.
In Rengsdorf: in der Verbandsgemeindeverwaltung am Donnerstag, 19. November von 15 bis 18 Uhr.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter Tel. (08 00) 6 07 56 00 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.
Pressemitteilung
Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz
