Politik | 15.06.2015

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten

Eröffnung der Antragsverfahren für alle Agrarumwelt-Programme

Neuwied. Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium hat das Antragsverfahren für alle Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen des Programms „Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft“ (EULLa) eröffnet. Förderanträge können bis zum 17. Juli bei den Kreisverwaltungen gestellt werden. Sowohl Neueinsteiger als auch Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen können neue Fünf-Jahresverpflichtungen für die unten stehenden Maßnahmen beantragen. Über Einzelheiten zu den Programmteilen können sich Interessenten auf der Internetseite www.eler-paul.rlp.de und www.pflanzenbau.rlp.de informieren. Die Kreisverwaltungen halten die Antragsformulare vor und erteilen Auskünfte zum Antragsverfahren. Fachliche Fragestellungen können mit den Beratern und Beraterinnen der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum oder den Fachberatern/innen für Naturschutz besprochen werden.

Anträge können für folgende Programmteile gestellt werden:

Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen; Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung; Anlage von Saum- und Bandstrukturen; Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz; Alternative Pflanzenschutzverfahren; Umwandlung von Acker in Grünland; Anlage von Gewässerrandstreifen; Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter; Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland; Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau; Vielfältige Kulturen im Ackerbau; Vertragsnaturschutz Grünland; Vertragsnaturschutz Kennarten; Vertragsnaturschutz Acker; Vertragsnaturschutz Weinberg; Vertragsnaturschutz Streuobst

Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel überzeichnet werden, sind die Verfahrensregeln der Projektauswahlkriterien zu EULLa anzuwenden. Sollten die für die „Vielfältigen Kulturen“ vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von einer Million Euro überschritten werden, werden die Unternehmen anhand einer Prioritätenliste ausgewählt. Im Falle des Programmteils Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau wurden im vergangenen Jahr für rund 40.000 Hektar Anträge gestellt. Für weitere Neuzugänge in diesem Programmteil sind 100.000 Euro vorgesehen. Besonders für den Gewässerschutz werden die Programmteile „Anlage von Gewässerrandstreifen“ und „Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter“ angeboten. Die Zwischenfrüchte oder Untersaaten sind auf mindestens fünf Prozent der Ackerflächen anzubauen und über Winter beizubehalten. Damit soll dem Verlust von Nährstoffen entgegengewirkt und der Boden vor Erosion geschützt werden. Die Anlage von Saum- und Bandstrukturen stellt eine wichtige Maßnahme für die Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität dar, insbesondere für Bienen, Insekten und Niederwild. Bei den Vertragsnaturschutzmaßnahmen wird auf Kontinuität gesetzt, denn die Programme haben sich in der letzten Förderperiode sehr bewährt. Die verschiedenen Programmteile im Vertragsnaturschutz Grünland, Acker, Streuobst und Weinberg mit ihren abgestimmten Inhalten und dem modularen Aufbau leisten einen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft und zur Sicherung der Artenvielfalt von Flora und Fauna im Offenland. Besondere Anliegen sind der Erhalt bunter Wiesen und Weiden durch nachhaltige Grünlandpflege, die Gestaltung von Lebensräumen beispielsweise für Feldlerchen, Braunkehlchen oder Rotmilan, die Schaffung blühender Ackerstreifen und der Erhalt von Streuobstwiesen. Der Vertragsnaturschutz setzt dabei auf die Mitwirkung von Landwirtinnen und Landwirten nach dem Prinzip Naturschutz durch Nutzung. Die Grundstruktur der Programme wird in der jetzt anlaufenden Förderperiode beibehalten. Neu sind die Zusatzmodule „Ganzjährige Weidehaltung“ im Vertragsnaturschutz Grünland und „Ernteverzicht“ im Vertragsnaturschutz Acker. Mit Projekten zur „Ganzjährigen Weidehaltung“ können Landschaftsräume durch eine Beweidung zum Beispiel mit Robustrindern und Robustpferden naturnah gestaltet werden. Mit dem Ernteverzicht wird Wildtieren über den Winter hinweg ein verstärktes Nahrungsangebot gesichert. Alle Flächen müssen entsprechend der Begutachtung durch die Vertragsnaturschutzberater naturschutzfachlich geeignet sein. Im Falle der Überzeichnung der Haushaltsmittel werden die gestellten Anträge nach einer Prioritätenliste bewilligt. Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind Teil des neuen rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE). Pressemitteilung des Ministeriums

für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten

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