Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebundes/Kreisgruppe Neuwied
Für Städte und Gemeinden wird es eng
Referat von Dr. Thomas Rätz zum kommunalen Länderfinanzausgleich
Kreis Neuwied/Hausen. Die Mitgliederversammlung der Kreisgruppe Neuwied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz unter Leitung von Michael Mahlert fand diesmal im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen statt. Unter den vielen Mitgliedern Ortsgemeindebürgermeister -(in) des Kreises, unter ihnen u.a. der „Alt-Ortsbürgermeister“ aus Windhagen, Josef Rüddel, sowie VG-Bürgermeister und die drei Kreis-Beigeordneten Achim Hallerbach, Hans-Werner Neitzert und Udo Franz sowie der Landrat des Kreises Neuwied Rainer Kaul. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden Michael Mahlert und seinen Ausführungen zum aktuellen Kreis-Tagesgeschehen, legte sein Stellvertreter Werner Grüber den Kassenbericht 2013 der Kreisgruppe Neuwied vor. Landrat Rainer Kaul gab Fakten zum kommunalen Länderfinanzausgleich, die u.a. konkret auf die Situation des Kreises Neuwied hinweisen. Dazu gehört die zunehmende Schuldenlast des Kreises, die unter anderem darin begründet ist, dass Kommunen Finanzleistungen aufbringen müssen, an die sich der Bund nicht oder nur marginal beteiligt. Die Schuldenlast des Kreises Neuwied wird immer höher. So betragen die Gesamtschulden des Kreises, der Städte und aller Verbandsgemeinden und Kommunen bereits gut 400 Millionen Euro. Um dieses gravierende Problem kurz- und mittelfristig in den Griff zu bekommen, reiche der kommunale Finanzausgleich des Landes Rheinland-Pfalz nicht aus, denn die Landeshaushalte und kommunalen Haushalte seien auch irgendwann am Ende, so Rainer Kaul. Der Bund müsse sich endlich an den Finanzausgaben von kommunalen Einrichtungen beteiligen. „Und dazu gibt es einen Bundesratsbeschluss. Bei einer Summe von 14,4 Milliarden Euro soll und muss sich der Bund mit 50 Prozent, also 7,2 Milliarden Euro beteiligen, um damit die Kommunen zu entlasten“, betonte der Landrat. Generell stellt sich die Frage, ob der vom Land initiierte kommunale Entschuldungsfonds ausreiche, um auf Dauer die kommunalen Haushalte wirkungsvoll zu entlasten. Wenn eine Kommune an diesem Fonds telhaben möchte, muss sie ein Drittel zur eigenen „Schuldendeckung“ beitragen, das Land gibt dann die restlichen zwei Drittel. Dazu gehört als Voraussetzung jedoch, dass die Kommune alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpft, das heißt, im Einzelfall die Steuern erhöht oder Immobilien verkauft. Wenn das Land die Nivellierungssätze für Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer anhebt, muss sich die Kommune anpassen. Auch die Umlagensätze spielen eine große Rolle, die Beträge, die die Gemeinden und Verbandsgemeinden den nächsthöheren Gebietskörperschaften Verbandsgemeinde und Kreis zu zahlen haben. Diese sind oft so hoch, dass den Gemeinden und Städten buchstäblich „die Luft ausgeht“. Zur Reform des Landesfinanzierungsausgleichsgesetzes Rheinland-Pfalz referierte im Anschluss Dr. Thomas Rätz vom Städte-Gemeindebund. Er betonte, dass von den Argumenten und Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände, des Rechnungshofs sowie anderer Sachverständiger erstaunlicherweise kaum etwas Eingang in das Gesetz gefunden habe. „Die Reform ist im Hinblick auf die aktuellen und kommenden Belastungen der kommunalen Haushalte insgesamt unzureichend. Die Finanzierungsausgleichsmasse wird lediglich um 50 Millionen aufgestockt. Hinzu kommt, dass der Finanzausgleich - allen Empfehlungen von Sachverständigen entgegen - weiter mit systemfremden Belastungen befrachtet ist. Neuerdings werden sogar überplanmäßige Ausgaben für die Kita-Personalkosten aus dem Verstetigungsdarlehen entnommen. Die Aufstockung um 50 Millionen wird also bereits weitgehend wieder aufgezehrt. Und die strukturelle Lücke in den Kommunalfinanzen wird auf 900 Millionen Euro geschätzt! Viele Gemeinden laufen unverändert Gefahr, nicht mehr ausreichende Finanzmittel zu haben, um auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen zu können.“ Handlungsbedarf bestehe daher insbesondere beim Bund und beim Land. Gefordert wird eine weitere Entlastung der Verbandsgemeinden im Hinblick auf die Kreisumlagen sowie eine Herausnahme der Kita-Personalkosten aus dem kommunalen Finanzausgleich. Außerdem müsse es eine substanzielle Beteiligung des Landes an den Kosten für den U3-Ausbau geben, so Dr. Thomas Rätz. Der Bad Hönninger Kämmerer Uli Simon gegenüber „Blick-aktuell“: „Insbesondere finanzschwache Gemeinden sind zur Erhöhung der Steuerhebesätze gezwungen. Die Bürger und Betriebe in ihren Bereichen müssen mit höheren Belastungen rechnen. Der bisher noch in etwa herrschende Gleichklang zwischen den Gemeinden im Landkreis gehört damit endgültig der Vergangenheit an. Im Zuge der Teilnahmen am kommunalen Entschuldungsfonds des Landes (KEF-RP) im vergangenen Jahr wurden die Steuerhebebesatzerhöhungen mit der Erwartung verbunden, dass ein höherer Anteil der Steuereinnahmen bei den Gemeinden verbleibt und zum Abbau der Schulden verwendet werden kann. Diese Zielsetzung geht jetzt schon nicht mehr auf, weil die Steigerung der Nivellierungssätze zum Teil schon über den bisherigen KEF-Festsetzungen liegt. Auch die Berechnungen des Gemeinde- und Städtebundes gehen insgesamt bei der LFAG-Änderung von einem Verlustgeschäft für die Gemeinden aus“, so Uli Simon. „Es sind mehr als nachdenkliche Entwicklungen, und trotz aller guten Absichten ist mit einem weiteren Schuldenanstieg der Finanzhaushalte in den Kommunen zu rechnen“.
Der Gemeinde- und Städtebud hatte zur Kreisversammlung eingeladen - mit einem hochbrisanten Thema.
