Veterinäramt der Kreisverwaltung Neuwied
Geflügeltierbestände müssen gemeldet werden
Neuwied. Aufgrund des derzeitigen Auftretens der Vogelgrippe in Deutschland macht das Veterinäramt der Kreisverwaltung die Halter von Geflügel und landwirtschaftlichen Nutztieren auf ihre Meldepflicht nach Paragraf 26, Absatz eins der Viehverkehrsverordnung aufmerksam. Demnach ist die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel) dem Veterinäramt anzuzeigen.
„Betroffen von dieser Meldepflicht sind alle Haltungen, auch Hobbytierhaltungen ab dem ersten Tier“, betont Amtstierärztin Ilonka Degenhardt vom Kreisveterinäramt. Meldeformulare zur Anzeige der Tierhaltung sind auf www.kreis-neuwied.de oder direkt beim Veterinäramt unter Tel. (0 26 31) 80 34 20 erhältlich.
Pressemitteilung des
Landkreises Neuwied
