Neuwieder Schüler an Tuberkulose erkrankt
Gesundheitsamt: Kein Grund zur Panik gegeben
Neuwied. Ein Schüler in der Neuwieder Ludwig Erhard Schule (LES) ist an Tuberkulose erkrankt. Die nun vorliegenden Laborergebnisse sprechen für die ansteckungsfähige Erkrankung. Dies teilt die Kreisverwaltung Neuwied mit. In der Schule sind 60 Schüler und elf Lehrer mögliche Kontaktpersonen, bei denen ein Ansteckungsrisiko bestehen kann. Diese möglichen Kontaktpersonen wurden seitens des Gesundheitsamtes gemeinsam mit der Schule ermittelt und werden im Rahmen einer sogenannten Umgebungsuntersuchung untersucht. Inzwischen wurden Schüler und Lehrer der LES informiert.
Es besteht kein Grund zur Panik
Es besteht laut Gesundheitsamt jedoch kein Grund zur Panik. Denn für eine Ansteckung sind länger dauernde Kontaktzeiten notwendig. Die Übertragung ist nicht zu vergleichen mit der Ansteckungsfähigkeit bei einer Grippe oder sogar bei Masern, bei denen ein einmaliger kurzer Kontakt für eine Ansteckung ausreichend ist. Flüchtige und kurze, wenig intensive Kontakte sind nicht gefährlich. Die Kontaktpersonen selbst sind nicht ansteckungsfähig, sind also in ihrem Alltag nicht eingeschränkt. Denn bei der Tuberkulose handelt es sich um eine wenig ansteckende Infektionserkrankung. Die Übertragung setzt entweder einen länger dauernden und engen Kontakt zwischen Bakterienausscheider und Empfänger voraus, wie er zum Beispiel in einer Familie oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen kann, oder eine besondere „Empfänglichkeit“ der Kontaktperson (zum Beispiel immungeschwächte Menschen, Kinder unter 5 Jahren, Schwangere etc.).
TBC ist eine meldepflichtige, bakterielle Infektionskrankheit
Tuberkulose (TBC) ist eine meldepflichtige, bakterielle Infektionskrankheit. Die Ansteckung erfolgt in der Regel über die Atemwege von Mensch zu Mensch durch Einatmen der ausgehusteten Bakterien eines an Tuberkulose Erkrankten (zum Beispiel durch Husten, Sprechen, Niesen, Singen). Tuberkulose ist behandelbar. Durch die Gabe spezieller Medikamente ist mit einer Ausheilung der Erkrankung nach einem halben Jahr bis zu einem Jahr zu rechnen. Wird dem Gesundheitsamt (in der Regel durch den behandelnden Arzt oder das Labor) eine aktive, d.h. behandlungsbedürftige Erkrankung gemeldet, so wird eine sogenannte „Umgebungsuntersuchung“ veranlasst. Ermittelte Kontaktpersonen haben eine gesetzliche Duldungspflicht, d.h. sie müssen der Einladung ins Gesundheitsamt sowie den Untersuchungen Folge leisten.
Man unterscheidet zwischen „Infektion“ mit Tuberkulose und Erkrankung an Tuberkulose. Nach einer Infektion mit den Tuberkulosekeimen entwickelt der eigene Organismus Abwehrkörper. Nur wenige der Infizierten erkranken im Laufe ihres Lebens an einer Lungen-Tuberkulose. Durch eine spezielle Medikamentengabe kann das Risiko der Entstehung einer Erkrankung gemindert werden. Ermittelte Kontaktpersonen werden im Rahmen der TBC-Umgebungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt über die erforderlichen Schritte und Untersuchungen informiert. Eine mögliche Ansteckung ist über eine Blutuntersuchung festzustellen. Dies ist jedoch erst möglich, wenn der Körper ausreichend Zeit hatte, Antikörper gegen die Tuberkuloseerreger zu bilden. Eine Untersuchung ist circa acht Wochen nach dem letzten Kontakt sinnvoll. Eine vorherige Untersuchung würde den Betroffenen unter Umständen in einer falschen Sicherheit wiegen. Personen mit einem positiven Bluttest müssen in der Regel geröntgt werden. Beschwerden von Seiten der Atmungsorgane wie zum Beispiel (blutiger) Husten, Auswurf, Müdigkeit/Leistungsabfall, Fieber, Nachtschweiß, können Anzeichen einer beginnenden Tuberkuloseerkrankung sein. In diesen Fall ist das Gesundheitsamt zu informieren, entweder direkt oder über den Hausarzt.
Nähere Informationen
Informationen erteilt die Tuberkuloseberatungsstelle im Gesundheitsamt Neuwied, Tel. (0 26 31) 80 37 23. Ein Informationsblatt ist unter www.kreis-neuwied.de abrufbar.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Neuwied
