Jagdgenossenschaft
des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Hammerstein
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Hammerstein haben in der Versammlung am 31. 03.2026 beschlossen, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung 2025/2026 nicht ausgezahlt werden soll. Der Anspruch der Jagdgenossen auf Auszahlung des anteiligen Reinertrages aus der Jagdnutzung erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses der Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich oder mündlich beim Jagdvorsteher geltend gemacht wird.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 19 der Satzung bekanntgemacht.
Die Niederschrift über die o. g. Jagdgenossenschaftsversammlung liegt in der Zeit vom 30. 10. 2025 bis einschließlich 13. 11. 2025 beim Jagdvorsteher Elmar Zwick, Hauptstraße 4, Hammerstein, aus.Hammerstein, den 22. 10. 2026
Elmar Zwick, Jagdvorsteher