Politik | 14.06.2013

Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes sichergestellt

Kinderschutzfachkräfte werden bereitgestellt

Hallerbach: Der Ausbau des Kinderschutzes im Landkreis Neuwied erreicht einen wichtigen Meilenstein

Kreis Neuwied. Um Lehrkräfte bei der Risikoeinschätzung in Fällen von Kindeswohlgefährdung zu unterstützen, erhalten sie professionelle Hilfe durch das Kreisjugendamt Neuwied. Gemeinsam mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Koblenz hatte das Kreisjugendamt Neuwied Informationsveranstaltungen zum Thema Bundeskinderschutzgesetz für die Schulen im Kreisgebiet veranstaltet.

Die Freien Jugendhilfeträger Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof und Ev. Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber Kinderschutzfachkräfte stellen im Auftrag des Kreisjugendamtes für die Schulen im Landkreis Neuwied die Kinderschutzfachkräfte bereit.

Die Fachkräfte stellten sich bei den Infoveranstaltungen persönlich vor und berichteten zur Veranschaulichung ihrer Arbeit von Beispielen aus der Praxis.

Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft

Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass bestimmte Berufsgruppen bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gegenüber dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe einen Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft haben.

Und genau hier sieht der Erste Kreisbeigeordnete und Kinder- und Jugenddezernent, Achim Hallerbach, den Landkreis Neuwied auf einem guten Weg: „Der Ausbau des Kinderschutzes im Landkreis Neuwied erreicht durch sein umfassendes Beratungsangebot einen wichtigen Meilenstein.“

Das Gesetz sieht vor, dass Lehrer, sobald sie gewichtige Anhaltspunkte auf eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, eine Risikoeinschätzung vornehmen, um dann die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten oder gegebenenfalls das Jugendamt mit einzubeziehen. Die Entscheidungsverantwortung bleibt jedoch bei den Lehrern.

Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe gewinnt zunehmend an Bedeutung

Achim Hallerbach unterstrich die Bedeutung der Kooperation: „Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe gewinnt zunehmend an Bedeutung. Seit jeher sind beide Akteure des staatlichen Wächteramtes.

Sie haben den Auftrag, Eltern bei der Wahrnehmung ihres Elternrechtes zu unterstützen und bei Anhaltspunkten für eine nicht dem Wohl des Kindes entsprechende Ausübung des Elternrechtes Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Kinder einzuleiten.“

Im Zuge der Verbesserung des Kinderschutzes gelte es, so Hallerbach weiter, Verfahrensabläufe aufeinander abzustimmen und dadurch Übergänge zu optimieren.

Den Eltern sollen somit möglichst frühzeitig Unterstützung und Hilfe zukommen und dadurch Kindeswohlgefährdungen vermieden bzw. abgewendet werden.

Zu den Teilnehmern bei den Informationsveranstaltungen gehörten auch die zuständigen Mitarbeiter des Sozialen Dienstes des Jugendamtes.

Achim Hallerbach betonte noch einmal den hohen Stellenwert, den der Kinderschutz im Landkreis Neuwied genießt und appellierte an alle Verantwortlichen, dieser Verantwortung durch berufliches und persönliches Engagement nachzukommen. Denn nur durch eine produktive Zusammenarbeit können die Lebensbedingungen für die betroffenen Kinder und ihre Familien tatsächlich verbessert werden.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Neuwied

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