Politik | 15.03.2013

Kindertagesbetreuung ab dem Kleinkindalter im Kreis Neuwied

Kindertagesstätten bieten viele Plätze

Kreisbeigeordneter Hallerbach: Ab Sommer über 1.000 U3-Plätze im Kreisjugendamtsbezirk

Kreis Neuwied. „Der Countdown läuft“ - so könnte man in etwa die Stimmung innerhalb des Kreisjugendamtes beschreiben, wenn es darum geht, die Anstrengungen zur Sicherung des kommenden Anspruchs der Einjährigen zu beschreiben. Ab dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bundesweit einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. „Wir sind gut aufgestellt, regional differenziert nach einem prognostizierten Bedarf teils auch deutlich über der gesetzlich vorgegebenen Quote bis zu 42 Prozent“, betont der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach. Ganz aktuell bieten die 54 Kindergartenstandorte mit annähernd 4.200 Plätzen im Kreis Neuwied fast 900 Plätze für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Etwa die Hälfte dieser Plätze können ausschließlich von Kindern ab dem zweiten Geburtstag belegt werden; die anderen rund 450 Plätze stehen grundsätzlich für Kinder ab dem Säuglingsalter bis zum dritten Geburtstag zur Verfügung. „Damit können wir heute schon in nahezu allen Verbandsgemeinden für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Kindergartenplatz am Wohnort bzw. in zumutbarer Entfernung sicherstellen“, beschreibt der zuständige Dezernent für Jugend und Familien, Achim Hallerbach, die aktuelle Situation. Eine 35-prozentige Inanspruchnahme hatte der Bund seinerzeit bei den Finanzierungsverhandlungen mit den Ländern zugrunde gelegt. Ob es allerdings bei dieser „Rechengröße“ bleiben wird, kann niemand verlässlich beantworten. Die Planer beim Kreis jedenfalls rechnen damit, dass die Nachfrage nach Kindergartenplätzen für Kinder unter drei Jahren (sogenannte „U3-Plätze“) je nach Region deutlich höher ausfällt. „Durch den bereits seit dem 1. August 2010 bestehenden Anspruch der Zweijährigen auf Bildung, Erziehung und Betreuung im Kindergarten ist der Kindergartenbesuch der Zweijährigen heute für viele Eltern und Kinder eine Selbstverständlichkeit“, fasst Kreisbeigeordneter Achim Hallerbach die Schilderungen von Kindergartenträgern und -leitungen sowie die Beobachtungen des Kreisjugendamtes zusammen. „Wir rechnen daher damit, dass zum Teil deutlich mehr als 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren den gesetzlich festgeschriebenen Anspruch nutzen werden“, ergänzt die Referatsleiterin für Kindertagesstätten, Kerstin Schwanbeck. Auch für diese Bedarfe stehen Plätze deutlich über der Quote zur Verfügung. Etwas anders stellt sich die Situation nur in den Verbandsgemeinden Dierdorf und Puderbach dar. Dort habe die Erfahrung gezeigt, dass die Nachfrage nach den U3-Plätzen bzw. nach Kindergartenplätzen für Kinder ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt etwas geringer ist als im übrigen Kreisgebiet.

„Im nächsten Schritt - und das betrifft in erster Linie unsere Planungen ab Sommer 2013 - streben wir an, die Marke von 1.000 Plätzen für Kinder der Altersgruppe unter drei Jahren zu übertreffen“, umschreibt Hallerbach die weiteren Planungen. Das soll auf unterschiedliche Arten geschehen: Zum einen werden Kindertagesstätten durch Umwandlungen von Gruppen ihr Angebot an Plätzen für Kinder der Altersgruppe U3 ausdehnen können. „An anderen Standorten wird noch gebaut; diese Gruppen sollen - sobald sie fertiggestellt sind - in Betrieb gehen“, hebt Schwanbeck hervor. Neue Gruppen werden unter anderem die kommunalen Kindertagesstätten in Rheinbrohl, Raubach, Rheinbreitbach sowie die evangelische Kindertagesstätte in Neustadt/Wied bekommen. Offen ist zurzeit noch, wie schnell die Nachfrage nach Hortplätzen sinkt und diese Plätze dann „umgewidmet“ werden können in Kindergartenplätze für Kinder bis zum Schuleintritt. „Hier rechnen wir in den nächsten Wochen mit Bewegung - insbesondere in der Verbandsgemeinde Asbach. Wenn dort an alle Eltern das zwischenzeitlich verabschiedete Konzept zur Schulkindbetreuung in der Grundschule kommuniziert ist, wird sich das mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Nachfrage nach Hortplätzen in den Kindertagesstätten auswirken“, erklärt Kerstin Schwanbeck. Ob das Platzangebot für Kinder unter drei Jahren mit dem beschriebenen Ausbau ausreichend sein wird, vermag heute niemand verlässlich vorherzusagen. „Wir sind bemüht, unsere Sicherstellungsverpflichtung zu erfüllen. Das ist allerdings nicht ganz einfach und verlässlich vorhersagbar“, beschreibt Hallerbach die Unwägbarkeiten in der sogenannten Bedarfsplanung.

„Das liegt unter anderem daran, weil sich zum einen die Nachfragesituationen in einzelnen Familien sehr schnell ändern können, oder weil wir nicht abschätzen können, wie viele Eltern ab August lieber das Betreuungsgeld statt eines Kitaplatzes oder der Tagespflege in Anspruch nehmen möchten. Alles in allem sehen wir uns gut aufgestellt und gerüstet und werden versuchen, in jedem Einzelfall auch den beanspruchten Platz zeitnah zur Verfügung stellen zu können“, so der 1. Kreisbeigeordnete. Allen Eltern, die für ihr Kind ab dem 1. August einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Anspruch nehmen möchten, rät Hallerbach, sich möglichst frühzeitig zunächst einmal mit dem Kindergarten am Wohnort in Verbindung zu setzen. Diese frühzeitige Anmeldung zum Kindergartenbesuch ist wichtig, damit Leitung, Träger und das für die sog. Bedarfsplanung zuständige Kreisjugendamt wissen, wie viele Plätze für Kinder welcher Altersgruppe benötigt werden. Unterstützung bei der Suche nach einem Kindergartenplatz erhalten Eltern auch beim Kreisjugendamt Neuwied. Ansprechpartnerinnen dort sind Kerstin Grüber, Tel. (0 26 31) 803-242, oder Martina Kalbitzer, Tel. (0 26 31) 803-241.

Wichtige Zahlen, Daten und Fakten

Ab dem 1. August haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Kinder unter zwei Jahren zahlen für den Besuch einer Kindertagesstätte bzw. die Inanspruchnahme der Tagespflege grundsätzlich einen Elternbeitrag/Kostenbeitrag. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach der Zahl der Kinder in der Familie und dem Familieneinkommen sowie in der Kindertagespflege zusätzlich nach dem Umfang der in Anspruch genommenen Betreuung.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Neuwied

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