Bündnis 90/Die Grünen, Kreisverband Neuwied
Mitgliederversammlung
Kreis Neuwied. Der Kreisverband Neuwied von Bündnis 90/Die Grünen veranstaltet am Montag, 18. März, um 20 Uhr im „Alten Stadtweingut“, Hauptstraße 182, 53557 Bad Hönningen seine Mitgliederversammlung. Folgende Tagesordnung ist vorgeschlagen: Begrüßung / Protokoll der letzten Kreismitgliederversammlung, Termine, Aktuelles, Bericht des Kreisvorstandes, Wahl des neuen Kreisvorstandes und der Kassenprüfer, Wahl der/s Delegierten zur Bundesdelegiertenversammlung, Wahl der Delegierten zur Landesdelegiertenkonferenz, Wahl der Delegierten zum „Kleinen Landes-Parteitag“, Satzungsänderung, Berichte aus Landtag, Räten und Ausschüssen, Bericht des AK-Energie, Bericht über Stand der noch offenen Punkte, Verschiedenes, Voraussichtliches Sitzungsende ist um 22.30 Uhr. Folgende Satzungsänderung schlägt der Kreisvorstand vor: § 6 Mitgliederversammlung: Oberstes Organ des Kreisverbandes ist die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand mindestens sechsmal jährlich einberufen - außerdem innerhalb von vier Wochen, wenn mindestens ein Ortsverband oder zehn Prozent der Mitglieder es verlangen.
Die Einladung erfolgt per E-Mail durch den geschäftsführenden Vorstand unter Angabe des Tagungsortes und des Tagungsbeginns, und zwar spätestens zehn Tage vor dem angesetzten Termin.
Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mitgliedes erfolgt die Einladung weiterhin schriftlich. Bei Satzungsänderungen und Wahlen werden die Mitglieder, die keine E-Mail-Einladungen erhalten, per Post eingeladen. Eine vorläufige Tagesordnung wird beigefügt.
Die Ladungsfrist kann in dringenden Fällen verkürzt werden. Über das Vorliegen der Dringlichkeit entscheidet vor Eintritt in die Tagesordnung die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 15 Prozent der Mitglieder anwesend sind. Jede(r) kann Anträge zur Tagesordnung einbringen.
Sollte auf einer Mitgliederversammlung keine Beschlussfähigkeit bestehen und wird zu einem Tagesordnungspunkt nochmals eingeladen, ist die Mitgliederversammlung insoweit in jedem Fall beschlussfähig.
