Allgemeine Berichte | 14.01.2016

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Neubau aus Holz oder Stein?

Neuwied. Die Qual der Wahl fängt spätestens beim Baumaterial für einen geplanten Neubau an. Grundsätzlich kann der notwendige Wärmeschutz sowohl bei Holzständerbauweise als auch bei Massivbauweise erreicht werden. Die häufigste Wandkonstruktion ist die massive Mauer. Sie wird entweder aus hoch wärmedämmenden Steinen errichtet oder aus etwas dünneren Steinen mit zusätzlicher Dämmschicht.

Bei beiden Bauweisen entstehen Wanddicken von bis zu 40 bis 50 Zentimetern. Da die Dämmschicht bei der Holzständerbauweise hauptsächlich innerhalb der tragenden Konstruktion liegt, kann hier mit geringeren Wandstärken gebaut werden. Das ist vorteil-haft, wenn das Grundstück klein ist. In den Baukosten pro Quadratmeter unterscheiden sich Massivbau und Holzbau bei Fertighäusern nur wenig.

Massive Wände schützen besser vor Schall. Vorteile der Holzständerbauweise sind die meist kürzere Bauzeit und der geringere Feuchtigkeitseintrag während der Bauphase. Außerdem kann eine standardisierte Qualitätssicherung bei den vorgefertigten Bauteilen von Vorteil sein - vorausgesetzt, es gibt eine güteüberwachte Fertigung. Beim Massivhaus sind die Gestaltungsmöglichkeiten etwas größer, vor allem, wenn mit einem freien Architekten gebaut wird. Eine Bauüberwachung ist hier in allen Bauphasen gut möglich und empfehlenswert.

Egal ob Massivbau oder Holzständerbauweise - entscheidend für die Höhe der Heizkosten in den folgenden Jahrzehnten ist der energetische Standard, der möglichst frühzeitig festgelegt werden sollte. Da mit einem neuen Haus Fakten für die nächsten Jahrzehnte geschaffen werden, sollte in Betracht gezogen werden, über die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung hinauszugehen. Außerdem sollte Wert auf ein Konzept für die Luftdichtheit der Gebäudehülle und die Reduzierung der Wärmebrücken gelegt werden.

Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: in Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 3. Februar von 13.45 bis 16.45 Uhr, in Bad Hönningen im Rathaus am 3. Februar von 8.15 bis 12 Uhr, in Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 28. Januar von 15 bis 18 Uhr, in Neuwied in der Kreisverwaltung am 27. Januar von 14 bis 17.45 Uhr, in Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 11. Februar von 15 bis 18 Uhr, in Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 18. Februar von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter Tel. (08 00) 6 07 56 00 (kostenlos), montags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.Pressemitteilung der

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz

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