Politik | 17.11.2013

Kfz-Zulassung: Einzugsermächtigung beachten

Verzögerungen durch richtiges Ausfüllen vermeiden

Neuwied. Bei Kfz-Zulassungen kommt es immer wieder zu ungewollten Verzögerungen, weil seit Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens unter Verwendung der internationalen Konto-Kennung (IBAN = International Bank Account Number und ggf. BIC = Business Identifier Code) nur die Einzugsermächtigung im Original (d.h., kein Fax, E-Mail oder Kopie) akzeptiert werden kann. Weiterhin ist darauf zu achten, dass bei abweichendem Steuerzahler beide Unterschriften (Halter und Steuerzahler) im Original vorliegen müssen. Darauf weist die Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Neuwied hin.

Wie Elke Scandura von der Kfz-Zulassungsstelle bei der Kreisverwaltung Neuwied erklärt, müssen ab 2. Januar 2014 die neuen IBAN- und BIC-Nummern für die Bankverbindungen eingetragen werden. „Wir müssen die Leute mitunter leider unverrichteter Dinge wieder nach Hause schicken und warten, bis auch die zweite Unterschrift geleistet wurde“, bedauert Scandura.

Verfahren bei Kfz-Neuanmeldung erspart Unbequemlichkeiten

Weiter sei darauf hingewiesen, dass bereits seit 2005 ein Kfz nur noch nach Zahlung aller rückständigen Kfz-Steuern und Erteilung einer Einzugsermächtigung zugelassen werden kann.

Die Neuregelung sollte seinerzeit vermeiden helfen, dass zu alten Rückständen neue hinzukommen. Die Kfz-Steuer wurde früher häufig unpünktlich, in falscher Höhe oder gar nicht gezahlt. Deshalb muss bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung erteilt werden. In Rheinland-Pfalz vergaß bis zu dieser Regelung durchschnittlich jeder Zweite, die Kfz-Steuer pünktlich zu entrichten. Für die Finanzverwaltung hieß das: Es musste gemahnt und eventuell vollstreckt werden. Für die Zulassungsbehörden bedeutete das: Fahrzeuge mussten mitunter von Amts wegen abgemeldet werden.

„Die obligatorische Einzugsermächtigung mit zeitgenauer Abbuchung der Beträge hat sich bewährt und erspart den Haltern viele Unbequemlichkeiten“, betont Elke Scandura abschließend.

Den Vordruck einer Einzugsermächtigung findet man als pdf-Datei unter www.kreis-neuwied.de/formulare. Nähere Informationen gibt es auch unter Tel. (0 26 31) 80 32 45.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Neuwied

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