Keine Entlassungen von Mitarbeitern geplant
Aktiengesellschaft beantragte Insolvenz
Unter dem „Schutzschirm des Insolvenzverfahrens“ soll die Sanierung des Unternehmens fortgeführt werden
Bad Neuenahr. „Die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr hat sich am 28. August durch einen Antrag beim Insolvenzgericht Bad Neuenahr Ahrweiler unter den Schutz des so genannten „kleinen Schutzschirms“ des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gestellt“, betonte der Vorstand der Aktiengesellschaft Christoph Reinicke zu Beginn der Pressekonferenz am vergangenen Montag. Nach fast zwei Jahren der Restrukturierung des Unternehmens mit dem Ziel drei Millionen Euro Ertragssteigerungspotenzial zu realisieren, sei es unter anderem durch die noch nicht erfüllten Umsatzerwartungen im Chinageschäft, der Heilwasservermarktung und der Telemedizin in diesem Jahr zu einem Liquiditätsengpass gekommen. „In dieser Situation, die für alle eine große Herausforderung bedeutet, ist es uns sehr wichtig, dass die Mitarbeiter engagiert und möglichst ohne Sorgen um ihren Arbeitsplatz oder die Zahlung ihres Gehaltes arbeiten können“, erklärte Reincke. Das Insolvenzverfahren biete die Möglichkeit, die bereits eingeleitete Restrukturierung des Unternehmens nun unter dem „Schutzschirm“ dieses Verfahrens konsequent fortzuführen. „An den Zielen für die Aktiengesellschaft, wie dem Aufbau eines Gesundheitszentrums, die Positionierung des Unternehmens in der Gesundheitswirtschaft und in der Telemedizin ändert sich nichts“, betonte Reinicke. Auch das Kultur-Programm der Aktiengesellschaft soll fortgeführt werden.
Befreiung von „Altlasten“ wird angestebt
Das Insolvenzverfahren erleichtere die Neuausrichtung der Aktiengesellschaft und mache die Beseitigung von „Altlasten“ möglich. Diese behinderten, so Reinicke, das Unternehmen beim Prozess der Neustrukturierung. Mit dem ESUG-Verfahren könnten alle bestehenden Verträge nochmals auf den Prüfstand gestellt werden. Zu diesen „Altlasten“ zählt Reinicke Pensionszahlungen an ehemalige Vorstände und die Beendigung vertraglicher Verpflichtungen aus Verträgen, die vom Unternehmen in der Vergangenheit mit nachteiligen finanziellen Konsequenzen für die Gegenwart abgeschlossen wurden. Wenn nun die Restrukturierung der Aktiengesellschaft beschleunigt fortgesetzt werde, werde das Unternehmen auch für Neuinvestoren attraktiv.
Reinicke sprach in diesem Zusammenhang über Kontakte zu potenziellen Investoren aus der Türkei, Saudi Arabien und China. „Dies alles darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein hartes Stück zusätzliche Arbeit auf uns zukommt“, betonte er.
Der Vorstand der Aktiengesellschaft begrüßte es ausdrücklich, dass dem Wunsch des Unternehmens stattgegeben wurde, dass der Anwalt Dr. Lieser als Sachwalter dieses Verfahren begleiten kann, das drei bis fünf Monate dauern soll.
Während dieser Zeit kontrolliert der Vorstand weiter die Geschicke des Unternehmens. Er kann die Geschäfte unter Aufsicht des Sachwalters eigenverantwortlich weiterführen. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter werden, so Reinicke, für drei Monate von der Arbeitsagentur bezahlt. Danach werde die Aktiengesellschaft Löhne und Gehälter, wie vor der Insolvenz, weiterbezahlen. Reinicke betonte, dass sich für die Kunden des Unternehmens keine Änderungen der Situation ergeben. Dies gelte auch für den Betrieb der Villa Sibilla, der unbeeindruckt von dem Verfahren weiterlaufen werde.
Der Vorstand der Aktiengesellschaft betonte zusammenfassend „Die Aktiengesellschaft ist schützenswert. Deshalb stellen wir uns unter den Schutzschirm nach §270a InsO“. Er wies darauf hin, dass das Unternehmen konsequent das Instrument des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) nach §270 a der Insolvenzordnung nutzen wolle. Dieses Gesetz trat 2012 in Kraft und soll die Sanierung von Unternehmen erleichtern. Ziel sei nicht die Zerschlagung, sondern die Neuaufstellung des Unternehmens. „Das Unternehmen kann bei „Null“ anfangen und eine Reorganisation und Restrukturierung seiner Schulden, Leasingvereinbarungen, Verträge sowie seines Kapitals anstreben“, erklärte Reinicke. Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft soll, wie geplant, am 27. Oktober dieses Jahres stattfinden.
Kapitalerhöhung bleibt ein aktuelles Thema
An dem Plan eine Kapitalerhöhung durchzuführen, hält Reinicke fest. Er wies darauf hin, dass die Interessengemeinschaft der Aktionäre aus Süddeutschland, die die Mehrheit der Aktien der Gesellschaft hält, einer Kapitalerhöhung positiv gegenüberstehe. Die nicht eindeutige Position der Stadt Bad Neuenahr in dieser Frage, die als zweitgrößter Aktionär rund 30 Prozent der Aktien besitzt, habe, so Reinicke, den Weg in das jetzt eingeleitete Insolvenzverfahren beschleunigt, da ohne eine Kapitalerhöhung die kurzfristige Liquidität des Unternehmens nicht mehr zu gewährleisten gewesen sei.
Dies habe auch eine Beratung mit den Banken des Unternehmens ergeben. Die Verknüpfung der Zustimmung zur Kapitalerhöhung mit der Vorlage eines Gutachtens über die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, das von der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gefordert wurde, lehnt Reinicke ab. Die Chancen, das Unternehmen mit dem jetzt eingeleiteten “Schutzschirmverfahren“ zu sanieren, hält er für erfolgsversprechender. Schon im Jahr 2013 habe er die Option eines solchen Schrittes erwogen, dann aber einer „aggressiven Vermarktung“ der Ahr-Thermen den Vorzug gegeben. Reinicke kritisierte in der Pressekonferenz zudem die Geschäftspolitik der Aktiengesellschaft in der Vergangenheit. Aus seiner Sicht zählen zu diesen Fehlern der Verkauf des Kurparkes und das langjährige Betreiben der Ahr-Thermen, die in den 24 Jahren, in den denen sie von der Aktiengesellschaft geführt wurde, Verluste von rund 30 Millionen Euro eingefahren habe. Reinicke betonte, dass trotz gelegentlicher Interessengegensätze zwischen der Stadt und der Aktiengesellschaft die Kooperation mit den stadteigenen AhrtalWerken unproblematisch verlaufe. Mit Blick auf die Zukunft gab sich Christoph Reinicke zuversichtlich: „Die Aktiengesellschaft wird es in 150 Jahren ebenso noch geben wie die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler“. Er hofft mit Investoren aus dem Ausland, einer internationalen Ausrichtung der Geschäftspolitik und mit dem Abwerfen von „Altlasten“ nach Ende des Insolvenzverfahrens die Aktiengesellschaft in wirtschaftlich stabilere Bahnen lenken zu können.
Helmut Schwarz
In einer Pressekonferenz am vergangenen Montag erläuterte der Vorstand der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr, Christoph Reinicke, den Insolvenzantrag, den das Unternehmen am vergangenen Freitag beim Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler gestellt hatte. Reinicke erklärte, dass er „unter dem Schutzschirm des Insolvenzverfahrens“ die Sanierung des Unternehmens konsequent fortsetzen könne. Er hofft, dass es in der Insolvenz möglich sei, die Aktiengesellschaft von „Altlasten“ zu befreien und sieht in dem Verfahren auch eine Chance, neue Investoren für das Traditionsunternehmen zu gewinnen. Reinicke selbst wird in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter die Geschicke des Unternehmens weiter kontrollieren. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter werden in den nächsten drei Monaten von der Arbeitsagentur gezahlt. Danach werde die Aktiengesellschaft die Löhne wieder normal weiterzahlen.
