Das Windrad und AhrSteig-Wanderweg
Anmerkungen zum AhrSteig-Wanderweg und dem Windrad auf der „Linder Höhe“
Einer der schönsten Aussichts-Punkte in der Eifel, die „Linder Höhe“ wird von dem, mit großer Sachkenntnis erstellten und deutschlandweit beworbenem, „AhrSteig-Wanderweg“ überquert.
Eine willkommene und vor allem für die Wanderer erlebnisreiche Einrichtung! Konnte an gleicher Stelle die landschaftsverschandelnde Errichtung eines ca. 13 Meter hohen Aussichtsturm durch ein Bürgerbegehren der Linder Bevölkerung mit großer Mehrheit verhindert werden, so war dieses Begehren dennoch nicht imstande, im vergangenen Jahr, die Montage eines nun doppelt so hohen Windradspargel ebenfalls zu verhindern. Am 17. Juli 2015 wurde diese Windanlage feierlich durch Staatssekretär, Landrat, Verbandsbürgermeister, Bürgermeister, Ratsmitglieder und eingeweiht. Was die Gegner nicht verhindern konnten, erledigte kein halbes Jahr später die Natur. Durch einen, als eher mittelmäßig zu bezeichnenden Herbstwind, wurde das Axial-Windrad kurzerhand zerfleddert. Ein etwa dreißig Kilogramm schweres und ca. drei Meter langes Metallteil fand sich laut Presseberichten in siebzig Metern Entfernung, in einer Viehweide wieder. Diese Tatsache mag jetzt dem einen oder anderen als lustig erscheinen, ist sie aber nicht! Ganz im Gegenteil! Was hätte hier nicht alles passieren können? Geht man auf die Homepage des Windradherstellers, stellt man fest, dass es sich bei dem hier verbauten Axial-Windrad offensichtlich um einen Prototypen handeln muss, da diese Größenordnung in dem Firmen-Angebot nicht aufgeführt ist. Der Firmen-Prospekt weist Anlagen mit einer Höchstleistung von 5 kw/h aus, während in Lind von 15 kw/h die Rede war und ist! Muss sich hieraus nicht die Frage ergeben, ob die Linder Höhe etwa als Testgelände genutzt wurde? Daraus stellen sich zwangsweise dann die weiteren Fragen, ob eine entsprechende Nutzungsänderung der Gesamtfläche „Linder Höhe“ nicht durchgeführt, und weitläufig hätte abgesichert werden müssen? Wie kann ein quasi Testgelände, mit rotierenden Teilen, gleichzeitig als staatlich geförderter Wanderweg fungieren? Wie will man überhaupt zukünftig vorgehen? Wenn jetzt ein „geflicktes“ oder wie auch immer geartetes Windrad erneut Verwendung finden sollte, darf nicht nur, sondern muss gefragt werden, in wie weit ist hier eine Sicherungszone einzurichten? Wer kann denn garantieren, dass beim nächsten, wirklichen Sturm nicht Einzelteile in Hundertzwanzig Metern Entfernung niedergehen? Womit man dann schon in die direkte Nähe der Dorfbebauung, wie auch der Landstraße rückt! Will man den Wanderfreunden, wie auch den Linder Bürgerinnen und Bürgern wirklich eine derart leichtfertige Gefährdung von Leib und Leben zumuten? Wer übernimmt hier die notwendige Haftung? Es gibt wohl nur zwei Möglichkeiten: Entweder hält man an dem Windrad fest, was voraussetzen würde, die gesamte „Linder Höhe“ weiträumig mit einer aufwendigen Absperrung zu versehen und sie somit als Aussichtspunkt wie auch als AhrSteig-Wanderweg, sowohl für Wanderer, als auch für Einheimische langfristig zu verprerren, oder, man stellt den Ursprungs-Zustand wieder her, indem man den, zurzeit einem erhobenen Zeigefinger gleichenden Windspargel, kurzerhand zurückbaut und so auch gleichermaßen dem Volkswillen Genüge leistet.
Norbert P. Bongart
