hInformationsveranstaltung Patientenverfügung im Krankenhaus Maria Hilf
Der eigene Wille ist maßgeblich
Kreis Ahrweiler. Im hohen Alter oder während einer schweren Krankheit sieht man sich oft mit schwierigen, medizinischen Entscheidungen konfrontiert. Allerdings kommt es nicht selten vor, dass man gerade in Zeiten schwerer, unheilbarer oder tödlicher Erkrankungen seinen Willen nicht mehr artikulieren kann. Eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht kann helfen, dass auch in solchen Lebenslagen nach den eigenen Vorstellungen gehandelt wird. Dabei müssen jedoch viele Einzelheiten genau beleuchtet werden; die Verunsicherung und der Beratungsbedarf sind nach wie vor groß. Deshalb verwunderte es nicht, dass über 150 Interessierte Ende Januar die Gelegenheit nutzen, am Seminar rund um das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Krankenhaus Maria Hilf teilzunehmen. Dazu hatte die Abteilung für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie gemeinsam mit dem Förderverein eingeladen. Dr. Harald Lörler, der Chefarzt der Abteilung, und Rechtsanwalt Marcus Mohr informierten dabei über die zentralen juristischen und medizinischen Aspekte. Laut einer Statistik des deutschen Ärzteblattes wünschen sich 66 Prozent der Befragten zu Hause zu sterben, tatsächlich ist dies aber nur bei einem Viertel der Menschen der Fall. Die meisten sterben stattdessen im Krankenhaus. „Eine qualifizierte Aussage über die persönlichen Wertevorstellungen und den eigenen Willen sollten Sie schon in gesunden Tagen treffen, um dem Behandlungsteam eine Ihren Vorstellungen entsprechende Behandlung zu ermöglichen“, riet Lörler. In einer Patientenverfügung könne man beispielsweise festlegen, ob bestimmte Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Zusätzlich sollte man mit einer Vorsorgevollmacht eine Person des Vertrauens beauftragen, stellvertretend zu handeln, wenn man die Dinge nicht mehr selbst bewältigen kann. Auch hier sei es wichtig, im Vorfeld ausführlich darüber zu sprechen, was für eine Behandlung gewünscht ist. Da sich diese Wünsche im Laufe der Zeit auch ändern können, ist es jederzeit möglich, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten anzupassen oder zu widerrufen. Rechtsanwalt Mohr führte zudem aus, dass es am besten sei, die letztgültige Version im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen, damit sie im Ernstfall auch gefunden wird. Dr. Gerhard Kreuter, der Vorsitzende des Fördervereins kündigte wegen des großen Ansturms an, dass im Herbst ein weiteres Arzt-Patienten-Seminar zum Thema angeboten werde.
Dr. Gerhard Kreuter, Vorsitzender Förderverein Krankenhaus Maria Hilf e.V., lud gemeinsam mit Dr. Harald Lörler, Chefarzt Abteilung Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie am Krankenhaus Maria Hilf, zu einem sehr gut besuchten Seminar ein: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Foto: Cornelia Kreutzberg
