Politik | 28.10.2013

Ahrweiler Schöffengericht - Urteil in einem Fall von Kinderpornographie

„Es war wie Briefmarkensammeln“

Kreisstädter erwarb und verbreitete explizite kinderpornographische Dateien

„Es war wie Briefmarkensammeln“

Bad Neuenahr-Ahrweiler. „Ich wollte immer mehr haben. Das ist vollkommen außer Kontrolle geraten. Es war wie Briefmarkensammeln“, erklärte gestern ein 51-jähriger Kreisstädter, der mithilfe des Internets seine pädophilen Neigungen ausgelebt hat. So fand die Polizei auf seinem Computer insgesamt 1285 Bild- und Videodateien kinderpornografischen Inhalts. Wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften in insgesamt 28 Fällen hat das Ahrweiler Schöffengericht den Familienvater zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt.

Die Fotos und Videos zeigen laut Anklage unter anderem „Jungen und Mädchen im Alter von deutlich unter 14 Jahren beim Geschlechts- und Oralverkehr sowie in aufreizenden Posen“. Darunter befänden sich Aufnahmen von Vier- bis Sechsjährigen bei sexuellen Handlungen mit erwachsenen Männern.

Der Angeklagte hatte im Dezember vergangenen Jahres bei einer sogenannten Tauschbörse - einem „Filesharing-Programm“ - gezielt nach derartigen Bildern und Videos gesucht und heruntergeladen. Die auf seinem Computer gehorteten Dateien hatte er wiederum anderen Nutzern zum „Download“ zur Verfügung gestellt. Laut Anklage zählte die Polizei insgesamt 93000 Zugriffe von anderen Personen. Aufgefallen war der 51-Jährige, der zwei erwachsene Kinder aus erster Ehe hat, weil er eine E-Mail an einen Mann gesendet hatte, der bereits ins Visier der Ermittler geraten war.

Seine Taten hat der 51-Jährige unter laufender Bewährung begangen. Denn wegen eines gleichartigen Delikts hatte ihn das Ahrweilerer Strafgericht bereits im Januar vergangenen Jahres zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Damals wurde ihm nachgewiesen, im Internet in regem Kontakt zu anderen pädophilen Personen gestanden und Tausende Bilder und Filme kinderpornografischen Inhalts heruntergeladen zu haben. Neben einer Geldbuße in Höhe von tausend Euro erteilte ihm das Gericht die Auflage, sich wegen seiner sexuellen Neigungen in Therapie zu begeben.

Und bereits 1994 wurde der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs seiner damals sechsjährigen Stieftochter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Ein Verfahren, bei dem sich ein Nutzer einschlägiger Bilder selbst eines Übergriffes schuldig gemacht habe, sei laut Richter Gerald Prinz ungewöhnlich und für Ahrweiler wohl einmalig.

„Hinter jedem einzelnen Bild steckt die Vergewaltigung eines Kindes“, stellte Richter Gerald Prinz klar. Die Fotos und Filme erführen mithilfe der Tauschbörsen eine explosionsartige Verbreitung. „Und je mehr User es gibt, desto mehr Kinder müssen leiden“, erklärte der Richter in Richtung des Angeklagten.

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