Politik | 01.09.2015

Stadt fordert ein klares, nachvollziehbares und belastbares Restrukturierungs-Konzept

Für Traumtänzereien ist kein Raum mehr

Stellungnahme der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zum Insolvenzverfahren der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Selbstverständlich ist die Insolvenz eines bedeutsamen Unternehmens in der Stadt ein Vorgang, der auch unsere Stadt und unsere Mitbürger stark berührt. Zum einen stehen hinter einem solchen Unternehmen immer Menschen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Familien, die unmittelbar betroffen sind. Für diese hoffen wir, dass die Verantwortlichen im Rahmen des Insolvenzverfahrens den Erhalt der Arbeitsplätze bei ihren Entscheidungen immer miteinbeziehen.

Zum anderen sind auch im Falle einer Insolvenz häufig weitere Betriebe betroffen, die noch offen stehende Geldleistungen von dem insolventen Betrieb zu bekommen haben. Insoweit hoffen wir sehr, dass hierdurch nicht andere, noch gesunde Unternehmen, die noch Geld zu bekommen haben, mit in den Abgrund gerissen werden.

Klare Erwartungshaltung der Stadtverwaltung

Die Erwartungshaltung der Stadt ist eindeutig: ein klares, nachvollziehbares und belastbares Restrukturierungs-Konzept, das getragen ist von Realitätssinn, mit dem die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr (AGBN) vielleicht wieder in die Zukunft gehen kann. Dabei sollte für Traumtänzereien kein Raum mehr sein. So hätte man beispielsweise gerne mehr erfahren über das ernsthafte Interesse der vom Vorstand oftmals ins Spiel gebrachten potenziellen Investoren aus Fernost ebenso wie über das von der Stadt mehrfach angeforderte Sanierungsgutachten.

Ein völlig unverständlicher Schritt

Im Übrigen wiederholen wir gerne Folgendes:

Es ist völlig unverständlich, dass ein AG-Vorstand just an dem Tag, an dem ursprünglich die Hautversammlung der AGBN hätte stattfinden sollen, zum Amtsgericht geht und Insolvenz anmeldet. Damit hat er gerade den Aktionären jede Gelegenheit genommen, noch im Sinne des Unternehmens einzugreifen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Anzeigepflicht gemäß § 92 Abs.1 AktienG, in dem die Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit geregelt werden. Darin heißt es unter anderem, dass bei einem bestehenden Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Vorstand unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen hat.

Da nunmehr die Stadt als Aktionär im Verfahren nicht unmittelbar eingreifen kann, ist für die Stadt und die weitere Entwicklung insbesondere die Einschätzung des vom Gericht bestellten Sachwalters wichtig. Mit Rechtsanwalt Jens Lieser ist ein erfahrener Fachmann am Werke, von dem man annehmen darf, dass er die aktuellen Herausforderungen sehr schnell erkennt.

Zustimmung zur Kapitalerhöhung nicht zu jedem Preis

Zu den neuerlich unwahren Äußerungen des amtierenden AG Vorstands Richtung Stadt kann nur festgestellt werden:

Noch in der vergangenen Woche hatte die Stadt in einem Schreiben an die AGBN zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung nicht ausschließt.

Dies aber nicht zu jedem Preis. Zudem versteht sich die Stadt nicht als „Schnäppchenjäger“, wie vom AG-Vorstand in seiner jüngsten Pressekonferenz behauptet. Die Stadt war und ist sich ihrer Verantwortung für das Kurwesen bewusst, was sie mit dem Kauf der Essentialien und der späteren Gründung der Heilbad Gesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH hinreichend unter Beweis gestellt hat.

Mehrfach Flurschäden Hinterlassen

Der Vorstand Christoph Reinicke, der das Unternehmen seit nunmehr fast zwei Jahren leitet, trägt die Verantwortung für die aktuelle Situation. Die Schuld nun anderen zuzuweisen, ist billig und eine Fortsetzung der Verschleierungspolitik Reinickes. Die Stadt weist insoweit die neuerlichen Vorwürfe entschieden zurück.

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Das Auskeilen über Medien, wie es der AGBN-Vorstand gerne betreibt, hat schon mehrfach öffentlichen Flurschaden hinterlassen. Es bleibt zu hoffen, dass dies im Interesse eines vernüftigen Insolvenzverfahrens künftig unterbleibt. Ob insoweit das Insolvenzverfahren in angestrebter Eigenverwaltung der richtige Weg ist, ist zumindest zweifelhaft.

Sachlichkeit und Ehrlichkeit sind gefragt

Denn das jetzt anstehende Verfahren sollte geprägt sein von Sachlichkeit und Ehrlichkeit, ganz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Stadt, der Gläubiger, insbesondere auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AGBN, natürlich auch der Unternehmen, die in geschäftlichen Beziehungen zur AG stehen und nicht zuletzt der Aktionäre, die mit einem finanziellen Verlust rechnen müssen.

Nur so kann auch ein weiterer Imageschaden der AG und der Stadt abgewendet werden.

Abschließend: Für alle, die es wirklich wollen, war und ist die Stadt immer ein fairer und verlässlicher Partner. Der Rat der Stadt hat dies auch im Fall der AGBN bis zur Schmerzgrenze bewiesen.Stadtverwaltung

Bad Neuenahr-Ahrweiler

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