Politik | 28.10.2013

Kreisverwaltung Ahrweiler informiert

Grafschafter Güllebecken: Antragsverfahren läuft noch

Grafschaft-Gelsdorf. Die Kreisverwaltung Ahrweiler kann noch keine Aussage darüber treffen, ob die beantragte Errichtung eines Erdbeckens zur Güllelagerung in Grafschaft-Gelsdorf baurechtlich zulässig ist. Das hat die Behörde der Bürgerinitiative mitgeteilt, die sich gegen die Errichtung des Güllebeckens wendet. Zugleich nahm Landrat Dr. Jürgen Pföhler gemeinsam mit Achim Juchem, Bürgermeister der Gemeinde Grafschaft, die entsprechenden Protestunterschriftenlisten der Bürgerinitiative entgegen. Landrat, Bürgermeister und die Mitarbeiter des Bauamts der Kreisverwaltung führten ein Informationsgespräch mit der Bürgerinitiative und sagten zu, dass deren vorgebrachte Argumente sorgfältig geprüft werden und in den Entscheidungsprozess des laufenden Genehmigungsverfahrens einfließen.

Zum Stand des Antragsverfahrens erklärt die Kreisverwaltung: Der Landwirt habe den Bauantrag eingereicht. Neben der Gemeinde Grafschaft seien zuständige externe Fachstellen eingeschaltet; dazu zählten die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und die Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz. Deren Stellungnahmen lägen noch nicht vollständig vor. Die Belange des Gesundheits-, Umwelt- und Immissionsschutzes seien zu berücksichtigen, so die Kreisverwaltung. Der Standort der Anlage ist nahe der A 61 zwischen den Gemeindeteilen Gelsdorf und Vettelhoven geplant. Das geplante Beckenvolumen beträgt 5,5 Millionen Liter Gülle.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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