Allgemeine Berichte | 22.03.2014

Familienkasse Rheinland-Pfalz weist auf Zwischenregelung hin

Kindergeld gibt´s auch nach dem Abi

Region. An allgemeinbildenden Gymnasien und Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz endet für viele Abiturienten Ende März die Schule. Eltern sind mitunter verunsichert, wie es jetzt mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich der Nachwuchs womöglich sogar für die Zwischenzeit bis zum Studienbeginn arbeitslos melden? Die Familienkasse klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Dies gilt nach Kindergeldrecht für Kinder unter 25 Jahren. „Aber auch wenn sich die Unterbrechung etwas länger gestaltet, weil das Kind zum Beispiel den Studienstart mit dem Wintersemester im Oktober wählt, brauchen sich Eltern keine Sorgen zu machen.

Hier genügt oft schon der Nachweis der eigenen Bemühungen um einen Ausbildung- oder Studienplatz“ erläutert Herbert Jordan, Leiter der Familienkasse Rheinland-Pfalz. „Wer einen Freiwilligendienst antritt, muss jedoch genau auf die Viermonatsfrist achten. Dauert es hier länger bis zum Start, muss eine Meldung erfolgen.“

Wichtig ist, dass es eine schriftliche Erklärung darüber gibt, welcher weitere Weg gewählt wird. Formulare - etwa auch die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz - stehen im Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de bereit. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren. Die Familienkasse ist Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 18 Uhr kostenlos erreichbar unter Tel. (08 00) 4 55 55 0.

Pressemitteilung der

Bundesagentur für Arbeit

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