Stadtrat klärte Situation um alte Jugendherberge
Kostendeckender Erhalt im Vordergrund
Erster Einwohnerantrag in der kommunalpolitischen Geschichte der Kreisstadt war erfolgreich
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Rat der Kreisstadt folgte einem „Einwohnerantrag“ zum Erhalt der „alten Jugendherberge“ in der Peter-Friedenhofen-Straße. Danach wird die Verwaltung vom Stadtrat beauftragt, für die weitere Nutzung des Grundstücks Peter-Friedenhofen-Straße 2 eine Marktsondierung in Form eines Interessenbekundungsverfahrens durchzuführen. Hierbei soll sowohl eine Vernetzung insgesamt als auch in zwei Teilstücken ausgeschrieben und beworben werden. Für die Liegenschaft insgesamt oder des Teilstücks in südlicher Ausrichtung (Otlerstraße) sind die wirtschaftliche Verpachtung oder einen Verkauf unter der Verpflichtung des Gebäudeerhalts denkbar und für das unbebaute Teilstück in nördlicher Ausrichtung (Bachemer Straße) der Verkauf. Nach Vorlage aller Interessenbekundungen sollen diese durch die Verwaltung ausgewertet und zunächst die städtischen Gremien informiert werden. Sodann sollen die den Einwohnerantrag vertretenden Personen in den weiteren Diskussions- und Entscheidungsprozess eingebunden werden. Dabei kann auch eine Verwendung des gesamten Areals für ein differenziertes Projekt des sozialen Wohnungsbaus berücksichtigt werden. Der Rat stimmte mit klarem Votum zu. Eingangs hatte der Stadtrat den Einwohnerantrag für zulässig erklärt.
Kosten in Grenzen halten
Für die Antragsteller sprach in einer sehr offenen Begründung Dagmar Scheel. Unter anderem sagte sie, dass die bauliche Substanz der alten Jugendherberge sich in einem sehr guten Zustand befindet, sodass keine unverhältnismäßigen Kosten zur Instandsetzung oder Instandhaltung anfallen. „Wir wollen auch keineswegs, dass der Stadt neue finanzielle Lasten aufgebürdet werden, die dann zu einer Einengung zukünftiger Gestaltungsspielräume führen würden. Nicht eine weitere freiwillige Leistung im sozialen oder kulturellen Bereich ist unser Ziel. Nach unserer Überzeugung kann der zukünftige Betrieb der alten Jugendherberge vielmehr, mit welchem inhaltlichen Konzept auch immer, weitgehend kostenneutral erfolgen.“ Durch eine Vermietung oder Verpachtung des „überaus reizvollen Objekts“ könnten die Kosten, die der Stadt für eine, soweit notwendig, Modernisierung des Ausstattungsstandards entstehen würden, wohl mühelos erwirtschaftet werden. Die anfallenden Nebenkosten werden üblicherweise ohnehin auf einen Mieter oder Pächter umgelegt. Es sei auch keine wirtschaftliche Notsituation in der Stadt erkennbar, die es unausweichlich sein ließe, über eine sparsame Haushaltsführung hinaus kommunales Eigentum zu privatisieren und damit ihrem Einfluss, dem Einfluss der von den Bürgern gewählten Vertreter, zu entziehen, nur um mit den zu erwartenden Verkaufserlösen den Haushalt kurzfristig in einem besseren Licht erscheinen zu lassen. Ebenso wenig sollte jede kurzfristig verfügbare innerstädtische Freifläche zu neuem Bauland umgewidmet werden. Ansonsten könnte man auch der Idee verfallen, manche Sport- oder Freizeitfläche entsprechend zu „vermarkten“. Das gesamte Objekt, das Gebäude mitsamt der zugeordneten Freifläche, sollte jedoch nicht als „Investment“ betrachtet werden, sondern als Bestandteil des baulichen Erbes der Stadt Ahrweiler. Gemeinsam mit der unweit gelegenen „Siedlung“ (den vor ungefähr 80 Jahren um ein Straßendreieck errichteten zusammenhängenden Wohngebäuden) und dem östlich davon zugehörigen kleinen Park „Auf dem Green“, bildet es ein Ensemble, das diesem, südöstlich der Ahrweiler Altstadt gelegenen, Stadtquartier seinen besonderen Charakter verleiht, so Dagmar Scheel. Und weiter: „ Wir befürworten den Erhalt der alten Jugendherberge Ahrweiler mitsamt dem dazugehörigen Außengelände in städtischem Eigentum, statt deren Abriss oder den Verkauf des Grundstücks“. Sie wies darauf hin, dass diese Position in den letzten Monaten von mehr als 500 Einwohnern des Stadtteils Ahrweiler durch ihre Unterschrift auf dem vorliegenden Einwohnerantrag unterstützt wurde.
Nutzung ist nicht festgelegt
„Wir haben uns bei der Formulierung unseres Antrags nicht anmaßen wollen, dem Stadtrat, der zur Entscheidung über diese Frage berufen ist, einen konkreten Nutzungsvorschlag zu unterbreiten“. Die Möglichkeiten einer zukünftigen Nutzung der alten Jugendherberge seien derart vielfältig, dass es nicht von Vorteil wäre, bereits am Beginn der Beratungen eine von einzelnen Bürgern oder auch einer ganzen Initiativgruppe gewünschte Festlegung vorzugeben. Zahlreiche Gesichtspunkte seien ja zu berücksichtigen und abzuwägen. Vorstellbar sei dabei allerdings so manches, und dass der Rat diese realistische Erkenntnis als Richtschnur für die weiteren Beratungen anerkennt, „ist das Anliegen unseres Einwohnerantrags“. Was ist ein Einwohnerantrag, der auch der erste in der kommunalpolitischen Geschichte der Kreisstadt ist? Bürger und Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Gemeinderat oder Stadtrat über bestimmte Angelegenheiten berät und entscheidet. Der Einwohnerantrag muss ein bestimmtes Begehren mit Begründung enthalten und schriftlich bei der Verwaltung eingereicht werden. Zum Thema der alten Jugendherberge wurden auf 61 Listen 581 Unterschriften geleistet. Jedoch waren 88 Unterschriften ungültig. Sie waren doppelt oder nicht identifizierbar abgegeben. Mit dieser Stimmenzahl ist der Antrag dem Gesetz, der Gemeindeordnung, nach zulässig. Nun musste der Antrag der „Freunde der alten Jugendherberge im Stadtrat behandelt werden. Nicht Gewinnmaximierung steht im Vordergrund, sondern der Inhalt, betonte Bürgermeister Guido Orthen. Und es muss eine „kostendeckende Nutzung“ sein. Und meinte damit eine, die keiner Zuschüsse erfordert. Sprecher der Ratsfraktionen dankten den Initiatoren des Antrags für ihr Engagement.
Fraktionen stimmen überein
Peter Diewald (CDU) begrüßte den Dialog mit den Bürgern und sprach sich für die Einbeziehung des sozialen Wohnungsbaus aus. Ähnliche so auch Elisabeth Graff (SPD), die sich hierzu zum differenzierten Projekt des sozialen Wohnungsbaus äußerte. Klaus Beu (FWG) hält die Marktsondierung über ein Interessenbekundungsverfahren für geeignet, um in Anschluss über die Weiterentwicklung des Gebäudes und Grundstücks entscheiden zu können. Wolfgang Schlagwein (Die Grünen) zeigte sich dankbar, dass nicht jeder Abriss angenommen wird, und begrüßte es, dass der Verkauf an den Erhalt gebunden ist. Auch plädierte er dafür, für den sozialen Wohnungsbau offen zu sein. Rainer Jakobs, Wählergruppe Jakobs, sagte, „dass zahlreiche Einwohner diesen Vorschlag weder für zukunftsfähig noch für gut halten“ und stimmte nicht zu.
