Hintergrundgespräch mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Mindestlohn und Rentenpaket bestimmten die Diskussion
Andrea Nahles zog eine Bilanz ihrer Arbeit in den ersten 100 Tage im Amt der Sozialministerin
Mendig. Gleich zwei große Gesetzesvorhaben - Rentenpaket und Mindestlohn - hat die SPD-Bundestagsabgeordnete und Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles in ihren ersten 100 Tagen im Amt auf den Weg gebracht. Dass man in der SPD stolz auf ihre Arbeit ist und die Union die professionelle und faire Zusammenarbeit mit der Ministerin lobt, verwundert nicht. Schließlich hat sie mit unermüdlichem Einsatz ihr Rentenversprechen eingelöst: Ab 1. Juli 2014 sollen die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren, die Mütterrente, die neue Erwerbsminderungsrente und die Erhöhung des Reha-Budgets in Kraft treten. Und nicht nur das - auch bei den Verhandlungen um den Mindestlohn beweist die 44-jährige Politikerin aus der Eifel Kampfgeist, ohne dabei jedoch an Souveränität zu verlieren.
Am Samstag, dem 29. März hatte die Bundestagsabgeordnete die Presse aus ihrem Wahlkreis 199 zu einem Hintergrundgespräch ins Mendiger Hotel Laacher Lay eingeladen, wo sie von Stadtbürgermeister Hans-Peter Ammel und dem Ersten Beigeordneten der Stadt, Thomas Schneider begrüßt wurde. Als kleine Geste der Anerkennung für ihre erfolgreichen ersten 100 Tage im Amt überreichte Hans-Peter Ammel der in Mendig geborenen und inzwischen in Weiler lebenden Ministerin ein von dem Mendiger Autor Richard Clemens verfasstes und 2013 herausgegebenes Niedermendiger Wörterbuch .
Vor dem Hintergrund, wie sie ihre Arbeit in Berlin auch nutzbringend in der hiesigen Region einbringen könne, schlug die Ministerin den Anwesenden verschiedene Themen vor, wie zum Beispiel: Fachkräftemangel, Inklusion, „Essbare Stadt“, „MobiPro“ , ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales speziell für Bewerber aus dem Ausland ins Leben gerufenes Förderprogramm und nicht zuletzt das Thema Mindestlohn vor. Dem Interesse der Anwesenden folgend ging sie beim Thema Mindestlohn insbesondere auf die Probleme der Verlage im Hinblick auf die Honorierung von Zeitungsausträgern ein, wobei diesbezüglich noch Gespräche mit den Verlagen und den entsprechenden Gremien geplant seien. In diesem Zusammenhang wies Frau Nahles u.a. auch auf das so genannte „Ost-West-Problem“ hin, da die Träger im Osten für ca. 4,50 Euro die Stunde arbeiteten, während im Westen bis zu 7,50 Euro und mehr gezahlt würden. „Ich bin keine Ideologin, sondern will Lösungen finden“, so die Ministerin. Grundsätzlich stellte sie fest, dass der Gesetzentwurf die größte Hürde am 2. April bei der Vorlage im Kabinett nehmen müsse, bevor sich Bundestag und Bundesrat damit befassten. Der Mindestlohn soll laut Gesetzentwurf „für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ gelten. Auch Praktikanten sollen grundsätzlich Anspruch auf die 8,50 Euro haben, es sei denn, es handele sich um ein Pflichtpraktikum „im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung“. Ein Praktikum von bis zu vier Wochen „zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums“ soll ebenfalls nicht mit dem Mindestlohn vergütet werden. Für Jugendliche bleibt es bei der Altersgrenze von 18 Jahren. Für Betriebe, die mit der Einführung des Mindestlohns zunächst Probleme haben könnten, wie zum Beispiel die Fleischerindustrie, das Friseurhandwerk, Taxibetriebe oder die Obst- und Gemüsebauern, sehe der Entwurf eine Übergangszeit von zwei Jahren vor, so Ministerin Andrea Nahles, die im Anschluss an ihre sach- und fachkundigen Erläuterungen einige unterhaltsame Anekdoten aus ihrem inzwischen vom BKA „beschützten“ Privatleben erzählte.
