Die Petrushütte in Nierendorf : Gemeinderat Grafschaft hat eine Lösung gefunden
Mit neuer Bauleitplanung zum Innenbereich erklärt werden
Nierendorf. Die Petrushütte in Nierendorf gibt es schon seit 1982, damals wurde sie als Schutzhütte gebaut und auch genehmigt. Doch weil sie so schön liegt, wurde sie seither immer wieder und auch regelmäßig von den örtlichen Vereinen und den Nierendorfer Bürgern für Feste und Veranstaltungen genutzt, die von der bislang erteilten Genehmigung nicht abgedeckt waren. Die Petrushütte liegt nämlich im Außenbereich von Nierendorf.
Feiern per Gesetz verboten
Ein Nierendorfer Bürger hat nun veranlasst, dass die Hütte nicht mehr für Feierlichkeiten genutzt werden darf. Da die Hütte im Außenbereich liegt, ist nach dem Baugesetzbuch eine Genehmigung für Feste und Veranstaltungen schlichtweg unmöglich. Doch der Gemeinderat hat jetzt eine Lösung gefunden, wie man den Bürgern doch noch zu ihrem Feier-Recht verhelfen kann, zumal die Hütte in den vergangenen Jahren mit sehr viel Eigenleistung renoviert und besser nutzbar gemacht worden war. Man will die Hütte nämlich einfach in den Innenbereich der Ortschaft Nierendorf einbeziehen und stellt dafür eine Bauleitplanung auf.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Erste Schritte dafür war jetzt die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie eines Bebauungsplanes, mit denen die Flächen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freizeit/Erholung dargestellt und ausgewiesen werden sollen. Der Feldweg, der zu der Hütte führt, soll darüber hinaus als Verkehrsfläche im Innenbereich ausgewiesen werden. Dem Vorhaben stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. „Weil es einem einzigen Mitbürger nicht gefällt, muss die Gemeinde jetzt viel Geld ausgeben, um alles wieder ordnungsgemäß hinzubekommen“, schüttelte SPD-Sprecher Udo Klein verständnislos den Kopf. „Dieser Bürger verursacht sehr hohe soziale Kosten.“ In der Vergangenheit habe man stets mit der „rheinischen Lösung“ gut leben können, nun kommt anscheinend die „preußische Variante“ zum Zuge.
Mindestens zwei Jahre wird es dauern
Allerdings werde es mindestens zwei Jahre dauern, bis der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan entsprechend geändert seien, so Bürgermeister Achim Juchem. Wenn die Bauleitplanung am Ende beschlossen werde, entbinde das die Gemeinde und die Nutzer der Hütte allerdings nicht davon, die Lärmrichtwerte einzuhalten, machte Juchem klar. Diese müssten tagsüber als auch nachts unabhängig von Außen- oder Innenbereich eingehalten werden. Andernfalls müsse man damit rechnen, dass teure Lärmschutzmaßnahmen installiert werden müssten, oder dass es Nutzungsbeschränkungen auf der Grundlage einer schalltechnischen Berechnung gebe. Im Rahmen des Bauleitplanverfahren soll im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet „Rhein-Ahr-Eifel“, in dem die Hütte liegt, die Erheblichkeit des geplanten Eingriffs und insbesondere die artenschutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft werden.
