Private Ganztagschule Carpe Diem
„Schmutzige Waffe Atombombe“
Bad Neuenahr-Ahrweiler. In der Friedenserziehung ihrer Schülerinnen und Schüler sieht die Bad Neuenahrer Privatschule Carpe Diem eine wichtige Aufgabe des Sozialkundeunterrichts. Als außerordentlichen Lernort besuchten Schülerinnen und Schülern der zehnten Klassen und des Sozialkundekurses der gymnasialen Oberstufe den Fliegerhorst Büchel, auf dem Atombomben vom Typ B61 der US-amerikanischen Streitkräfte zum Einsatz mit deutschen Tornado-Flugzeugen eingelagert sind. Jugendoffizier Hauptmann Dennis Liebenthal. organisierte die ganztägige Exkursion zum Taktischen Luftwaffengeschwader 33 der Bundeswehr auf dem Fliegerhorst Büchel in der Eifel. Das ehemalige Jagdbombergeschwader 33 ist ein fliegender Kampfverband der deutschen Luftwaffe. Der deutsche Fliegerhorst Büchel ist zugleich Standort für Atombomben vom Typ B61der US-amerikanischen Streitkräfte. Die Atombombe ist konzipiert als freifallende Fliegerbombe. Die US-Soldaten sind in einer eigenen Kaserne auf dem Gelände Büchel untergebracht. Im September waren die Schüler zu Gast in Frankreich. Nach der Auseinandersetzung mit den Gründen, die zum Ersten Weltkrieg führten und dem Besuch der Schlachtfelder von Verdun im September stand zwei Monate später die Diskussion mit dem Jugendoffizier und einer kämpfenden Einheit der Bundeswehr auf dem Programm. „Wir wollen im Rahmen der politischen Bildung unseren Schülern vor Ort die Möglichkeit geben, sich mit Fragen der Friedenssicherung in einer globalisierten Welt, und damit auch mit der Rolle der Bundeswehr auseinanderzusetzen“, begründete Direktor Luca Bonsignore die ganztägige Fahrt zu einem außerschulischen Lernort. Geschichtswissenschaftler Hermann-Joseph Löhr informierte die Schülerinnen und Schüler, dass die Atombombe B61 über zwei Jahrzehnte lang die am weitesten verbreitete Kernwaffe der Vereinigten Staaten war. Die B61 sei zugleich die letzte als „taktische Kernwaffe“ konzipierte Bombe im Arsenal der US-Streitkräfte. Die Bombe wird vom Tornado ins Ziel getragen. Sie soll als atomarer Bunkerbrecher unterirdische Bunkeranlagen angreifen. Da die Atombombe 61 umstritten ist und als „schmutzige Waffe“ gilt, diskutierten die Schülerinnen und Schüler die Frage der Gewissensentscheidung. Kann ein Soldat seine Gehorsamspflicht verletzen und einen Befehl verweigern? Hauptmann Liebenthal bejahte. Er wies auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hin. Es anerkannte 2003 die Gewissensentscheidung eines Majors. Seine Gewissensentscheidung wurde höher bewertet als die Gehorsamspflicht, weil auch die Bundeswehr „ausnahmslos an ’Recht und Gesetz‘ (Art. 20 Abs. 3 GG) und insbesondere an die Grundrechte uneingeschränkt gebunden“ bleiben. Eine Berufung auf „militärische Zweckmäßigkeit oder Funktionsfähigkeit“ könne das Grundrecht nicht einschränken. Bonsignore wertete dies als gutes Beispiel, wie sehr politische Bildung zu eigener Meinungsbildung anregt. Für Carpe Diem sei es zwingend erforderlich, ausgewogen zu informieren. Ein Austausch mit der Bundeswehr, die sich selber als Friedenssicherer verstehe, könne nur fruchtbar sein für alle Beteiligten. Eine Reihe von Schülerinnen und Schülern informierte sich an diesem Tag zusätzlich über ihre Ausbildungsmöglichkeiten bei der Bundeswehr.
