VG Altenahr informiert:
Standfestigkeit von Grabmalen überprüfen
VG Altenahr. In den Friedhofssatzungen der einzelnen Ortsgemeinden ist festgelegt, dass die Grabmäler und die sonstigen baulichen Anlagen dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten sind. Eine Überprüfung ist in der Regel zweimal jährlich - im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst - erforderlich. Die Nutzungsberechtigten von Grabstellen auf den Friedhöfen werden aufgefordert, die Standfestigkeit der Grabmale zu überprüfen und ggfl. diese wieder herzustellen, spätestens bis zum 30. Juni.
Sollte bis zum genannten Termin bei einer Kontrolle durch die Ortsgemeinde festgestellt werden, dass Grabmale nicht standsicher sind, werden diese durch den Friedhofsträger auf die Grabstätte umgelegt. Pressemitteilung
Verbandsgemeindeverwaltung
Altenahr
