Hegering Bad Neuenahr-Ahrweiler
Steuer für Jagdhunde abschaffen
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Jäger sind gesetzlich verpflichtet, bei bestimmten Jagdarten immer ausgebildete und geprüfte Jagdhunde mit sich zu führen. Das Jagdgesetz schreibt daher ausdrücklich vor, dass für jedes Jagdrevier aus Tierschutzgründen mindestens ein speziell ausgebildeter und geprüfter Jagdhund zur Verfügung stehen muss.
„Durch die Besteuerung mit der kommunalen Hundesteuer kommt es aber faktisch zu einer unnötigen Doppelbelastung, die angesichts im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben des Jagdhundes nicht gerechtfertigt ist“, begründet Angelika Schrader-Stahl ihren Antrag, den sie jetzt im Namen der Jäger des Hegerings Bad Neuenahr-Ahrweiler bei der Stadtverwaltung eingereicht hat.
„Nach der aufkommenden öffentlichen Diskussion über die Besteuerung der Jagdhunde in den vergangenen Wochen haben wir großen Zuspruch erfahren. Für viele Menschen ist es nicht nachvollziehbar, dass wir mit unseren Jagdhunden aktiven Naturschutz betreiben und trotzdem mit einer Steuer belastet werden“, freut sich Schrader-Stahl. Auch erste Signale aus Politik und Verwaltung würden eine Aufgeschlossenheit der Entscheidungsträger zum nun eingereichten Antrag andeuten.
Die fiskalischen Effekte in Form von Steuermindereinnahmen dürften nach Berechnungen des Hegerings angesichts der geringen Anzahl von im Stadtgebiet gehaltenen Jagdhunden ebenfalls überschaubar sein. Konkret dürften nach überschlägiger Abschätzung in den 15 Jagdrevieren im Stadtgebiet nicht mehr als 20 bis 25 Jagdhunde in den Genuss der steuerlichen Privilegierung kommen, so dass die Steuermindereinnahmen allenfalls in der Größenordnung von jährlich 2000 Euro liegen dürften. „Dies ist ein Preis, der zur Vermeidung von Tierleid und Wildschäden als absolut angemessen anzusehen ist“, resümiert Schrader-Stahl.
Pressemitteilung des Hegerings
Bad Neuenahr-Ahrweiler
