Politik | 04.08.2015

Fahndung nach Pferderipper im Kreis Ahrweiler

Vier Pferde auf Weide in Grafschaft-Gelsdorf misshandelt

PETA setzt 1.000 Euro Belohnung aus

Symbolbild. Foto: benscherjon / pixabay

Gelsdorf. Von Ende Juni bis heute misshandelte ein unbekannter Täter vier Pferde auf einer Weide in Höhe des Industriegebiets Gelsdorf. Laut einer Polizeimeldung verätzte der Tierquäler den Pferden mit einer bisher unbekannten Substanz die Mundschleimhäute und verletzte ein Fohlen vermutlich mit einem spitzen Gegenstand am Auge. Auf der Weide wurden angespitzte Astzweige sowie ein Stück Stacheldraht gefunden. Ein Pferd wurde durch die Zweige an der Kruppe verletzt. Die Polizei in Bad Neuenahr-Ahrweiler bittet um Zeugenhinweise unter Tel. (0 26 41) 97 40. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Informationen aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Möglicherweise waren mehrere Personen an der Tat beteiligt. Zeugen, die Hinweise beisteuern können, haben auch die Möglichkeit, sich telefonisch unter Tel. (0 15 20) 7 37 33 41 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.

„Bitte helfen Sie mit, diese Tat aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Sadistische Täter belassen es häufig nicht bei Tierquälerei und vergehen sich später unter Umständen auch an Menschen. Pferdehalter und Tierfreunde in der Gegend sollten unbedingt verstärkt achtsam sein und ihre Tiere bestmöglich vor einer ähnlichen Misshandlung schützen.“ PETA weist darauf hin, dass insbesondere Taten, die von sogenannten „Pferderippern“ begangen werden, als Indikator für eine mögliche Vorstufe schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte gelten. Zahlreiche Mörder vergingen sich zunächst an Tieren, bevor ihnen Menschen zum Opfer fielen. So ließ der als „Rhein-Ruhr-Ripper“ bekannte Serienmörder Frank Gust seine perversen Fantasien zunächst an Pferden, Schafen und Rindern aus, bevor er vier Frauen auf exakt dieselbe Weise tötete wie zuvor die Tiere. Bereits in den 1990er Jahren erschütterte eine Serie von „Pferderipper“-Taten die Republik: Damals wurden über 100 Pferde, vorzugsweise in Niedersachsen, gepeinigt.

Die Tierrechtsorganisation rät Pferdehaltern daher zur besonderen Aufmerksamkeit, wenn ein „Pferderipper“ umgeht. Die Tiere sollten – sofern möglich – nachts nicht auf der Koppel stehen, sondern in einer sicheren, bestenfalls mit Videokameras ausgestatteten Stallung untergebracht werden. Alle Zugänge sollten gesichert und abgesperrt sein. Zudem werden die Kontrollgänge nach Möglichkeit zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt. Aus Sicherheitsgründen ist es dabei ratsam, diese mit mindestens zwei Personen auszuführen und Mobiltelefone bei sich zu tragen. Verdächtig erscheinende Personen in der Umgebung sollten unbedingt der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, ebenso wie Personen, die bereits in der Vergangenheit durch ihr Verhalten aufgefallen sind. Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Pressemitteilung PETA Deutschland e.V.

Symbolbild. Foto: benscherjon / pixabay

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